Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 693/2013 vom 04.09.2013

Nationales Programm zum Hochwasserschutz

Im Rahmen einer Sonderkonferenz haben Bundesumweltminister Peter Altmaier und die Umweltminister/innen der Länder am 02.09.2013 beschlossen, ein nationales Programm zum Hochwasserschutz zu erarbeiten. Im Kern geht es um eine — auch vom DStGB geforderte — länderübergreifende Koordinierung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie um eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes.

Im Rahmen der Sonderkonferenz haben sich Bund und Länder dafür ausgesprochen, Maßnahmen zum Hochwasserschutz schneller und auf breiter Front zu verwirklichen. Hierbei sei die konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure gefordert. Der Bund hat erklärt, dass er sich zukünftig auch stärker finanziell an vorbeugenden Maßnahmen des länderübergreifenden Hochwasserschutzes beteiligen will. Umfassende Hochwasservorsorge müsse zudem mehrere Punkte kombinieren: Ökologisch ausgerichtete Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Einzugsgebiet, technische Schutzmaßnahmen, Reglementierung und Anpassung der Nutzung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten und eine individuelle Hochwasservorsorge.

Besonders wichtig sei es, Spitzen der Hochwasserwellen rechtzeitig aufzufangen. Es habe sich in diesem Jahr gezeigt, dass es wirkungsvoll ist, noch vorhandene Auen als natürliche Überschwemmungsflächen zu erhalten und zusätzliche Flächen zurückzugewinnen.

Bis zur nächsten planmäßigen Sitzung der Umweltminister (UMK) soll die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erste Vorschläge für das Hochwasserschutzprogramm erarbeiten. Inhaltlich wird es auch um die Identifizierung der bundesweit wichtigsten Projekte zum Hochwasserschutz gehen. Hierzu gehören insbesondere der Wasserrückhalt durch steuerbare Flutpolder und Deichrückverlegungen sowie deren gemeinsame Finanzierung.

Die Aktivitäten von Bund und Ländern sind aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände grundsätzlich zu begrüßen. Nach Auffassung des DStGB ist es allerdings erforderlich, dass die kommunalen Interessen bei der weiteren Beratung des Hochwasserschutzprogramms bereits frühzeitig berücksichtigt und die kommunalen Spitzenverbände miteinbezogen werden.

Städte und Gemeinden sind im Falle von Hochwasserereignissen in besonderem Maße betroffen und sollten daher ihre Erfahrungen aus den zurückliegenden sowie aktuellen Hochwasserereignissen miteinbringen können. Zur Bewältigung der Flutschäden in diesem Jahr wurde im Übrigen ein Aufbaufonds in Höhe von acht Milliarden Euro beschlossen. Die Aufbauhilfeverordnung des Bundes regelt die Verteilung an die betroffenen Länder sowie die Schadensregulierung.

Az.: II gr-oe

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