Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 335/2002 vom 05.06.2002

Nationaler Radverkehrsplan

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat erstmals einen Nationalen Radverkehrsplan vorgelegt. Dieser Plan ist kein verbindlicher Maßnahmenplan oder Rahmenplan, sondern ein Bericht, der die verantwortlichen Akteure motivieren und für die Bedürfnisse der Radverkehrsförderung sensibilisieren soll.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt im Grundsatz die Idee eines Nationalen Radverkehrsplanes um die Potentiale verstärkten Radverkehrs zu erschließen. Aus seiner Sicht bleibt der Radverkehrsplan in einigen Punkten hinter den Erwartungen zurück. Die wesentlichen Kritikpunkte sind:

Einseitige Verantwortung
Der kommunalen Ebene wird ein Hauptteil der Verantwortung für die Förderung des Radverkehrs zugewiesen. Dies sei zwar unbestreitbar richtig. Andererseits gehe der Radverkehrsplan viel zu wenig darauf ein, dass den Kommunen keine guten Rahmenbedingungen für ein aktives Handeln geboten werden.

Finanzierung
Der Bund hebe seine Aufwendungen für den Radverkehr im Nationalen Radverkehrsplan hervor. Unter anderem weise er darauf hin, dass die vorgesehenen Mittel für den Bau von Radwegen an Bundesfernstraßen von 100 Mio. DM auf 100 Mio. Euro für das Jahr 2002 verdoppelt wurden. Gleichzeitig weise er auf die vielfältigen Möglichkeiten der Radförderung von Radwegeanlagen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hin. Andererseits werde nicht auf die immer schwieriger werdende Finanzsituation der Kommunen eingegangen.

Der Nationale Radverkehrsplan wird unentgeltlich vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen abgegeben. Informationen dazu sind unter der Internetadresse des BMVBW (www.bmvbw.de) oder beim Bürgerservice des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unter Telefon: 01888 / 300 30 60 zu erhalten.

Az.: III/1 642 - 39

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