Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 29/2002 vom 05.01.2002

Nationaler Radverkehrsplan

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bereitet in Zusammenarbeit mit den Ländern, interessierten Fachverbänden und kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf eines "Nationalen Radverkehrsplanes" (NRVP) vor.

Es ist beabsichtigt, einen Plan vorzulegen, der als Rahmenplan Leitlinien der Entwicklung und Zielsetzungen vorgibt. Die beteiligten Organisationen und Verbände sind aufgerufen, sich an der Diskussion um die Zielsetzungen zu beteiligen und sie in der Folge jeweils für ihren Bereich umzusetzen. Um die Diskussion zu strukturieren und vorzubereiten, wurden fünf Arbeitsgruppen gebildet. Es handelt sich um die Arbeitsgruppen

    • Vernetzung / Verknüpfung
    • Alltagsverkehr
    • effiziente Koordinierung der Radverkehrsplanung und -förderung
    • Fahrradtourismus
    • Fahrradfahren als Wirtschaftsfaktor.

Die Tätigkeit dieser Arbeitsgruppen wird ergänzt von der Tätigkeit der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Die FGSV diskutiert im Rahmen ihres Arbeitsausschusses "Technische Fragen der Verkehrsordnung" über die Fortschreibung radverkehrsspezifischer Regelungen in der Straßenverkehrsordnung und in den Verwaltungsvorschriften zur StVO. Daneben gibt es einen weiteren Arbeitskreis der FGSV, der sich mit Fragen des Radverkehrs beschäftigt und ebenfalls Überlegungen zum Änderungsbedarf verschiedenster Gesetze mit Blick auf die Förderung des Radverkehrs behandelt.

Az.: III 642 - 39

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