Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 444/2010 vom 04.10.2010

Nationale E-Government-Strategie beschlossen

Der IT-Planungsrat des Bundes und der Länder hat am 24.09.2010 eine Nationale E-Government-Strategie beschlossen. Damit haben sich Bund, Länder und Gemeinden zum ersten Mal darauf verständigt, wie die elektronische Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten über das Internet fortentwickelt werden soll.

In der Nationalen E-Government-Strategie sind sechs Ziele definiert, an denen sich die Projekte ausrichten werden, unter anderem die maßgebliche Orientierung am Nutzen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung, die Erhöhung der Effizienz des Verwaltungshandelns, die Transparenz über Daten und Abläufe sowie der Datenschutz. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe über Internetangebote der staatlichen und kommunalen Ebene.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und Vorsitzende des IT Planungsrates, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, zeigte sich zuversichtlich, dass die Daueraufgabe E-Government dadurch wieder neue Dynamik erhält. Mit der gemeinsamen E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Gemeinden werde man bei der von Bürgern und Unternehmen gewünschten Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten via Internet rascher vorankommen.

Az.: I/2 081-10

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