Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 233/2013 vom 11.03.2013

„Nachhaltigkeits-Rechtsverordnung“ gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz

Mit Schnellbrief Nr. 188/2012 vom 21.12.2012 hatte die Geschäftsstelle  über den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue und Vergabegesetz-TVgG) informiert. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf gem.  § 21 Abs. 4 TVgG noch des Einvernehmens des für Wirtschaft zuständigen Ausschusses des Landtages bedarf. Dazu gab es am 25.02.2013 eine entsprechende Anhörung des Ausschusses, bei der die Geschäftsstelle die in dem Schnellbrief genannten Argumente vorgetragen und vertieft hat. Wie die Geschäftsstelle soeben erfahren hat, soll der Ausschuss frühestens in seiner April-Sitzung abschließend über die Rechtsverordnung entscheiden. Vor diesem Hintergrund geht die Geschäftsstelle davon aus, dass die Verordnung frühestens zum 01.05.2013 in Kraft tritt.

Az.: II/1 608-02

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