Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 10/2002 vom 05.01.2002

Nachbesserungen am Unternehmensteuer-Fortentwicklungsgesetz

Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts wurde bisher vom Bundesrat abgelehnt und nun im Vermittlungsausschuss grundlegend überarbeitet. Danach steigen wurden nach Angaben des BMF die geschätzten Mehreinnahmen für die Gemeinden in den nächsten Jahren um jeweils mehrere Hundert Millionen Euro. Dies ist ein Erfolg, auch wenn die darin enthaltene Regelung zur Mehrmütterorganschaft nicht zu Mehreinnahmen gegenüber dem derzeitigen Recht führt.

Streitpunkte waren im Vermittlungsausschuss bis zuletzt Fragen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer und der Grunderwerbsteuer. Das Ergebnis zeigt, dass für die Städte und Gemeinden einige Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf erreicht werden konnten. Wenn das Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat noch formell zustimmen müssen, am 1.1.2002 in Kraft tritt, wird es vor allem in folgenden Punkten zu Gunsten der Städte und Gemeinden verbessert sein:

Dividenden aus Beteiligungen im Streubesitz (Beteiligungen unter zehn Prozent) werden zur Gewerbesteuer herangezogen, was 120 Mio. Euro, ab 2003 jährlich 159 Mio. Euro zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen bringen soll. Erlöse aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen werden aber nicht wieder gewerbesteuerpflichtig.

Es bleibt beim Verbot, Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden und Veräußerungsgewinnen steuermindernd geltend zu machen. Dies soll die Gewerbesteuereinnahmen jährlich um zwischen 159 und 351 Mio. Euro steigern.

Zudem wird die vom Bundestag zunächst vorgesehene Befreiung von der Grunderwerbsteuer wird im Interesse der Länderfinanzen aufgegeben. Dies bringt den Ländern zwischen 100 Mio. Euro (2002) und 300 Mio. Euro (ab 2004). Obwohl dies den Kommunen über den Steuerverbund zu Gute kommen müsste, bleibt es jedoch für die Länder abgesehen von leichten Mehreinnahmen im Jahr 2002 bei Mindereinnahmen durch das gesamte Gesetzespaket.

Finanzielle Auswirkungen (laut BMF)

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Zahlen in Mio. EUR </DIR>

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2002 </DIR>

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2003 </DIR>

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2004 </DIR>

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2005

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Wie es zunächst im Bundestagsbeschluss vom 9.11.2002 vorgesehen war </DIR>

       
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Insgesamt </DIR>

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-50 </DIR>

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-790 </DIR>

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-1.055 </DIR>

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-1.070 </DIR>

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Bund </DIR>

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-235 </DIR>

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-575 </DIR>

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-618 </DIR>

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-550 </DIR>

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Länder </DIR>

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-251 </DIR>

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-650 </DIR>

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-788 </DIR>

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-748 </DIR>

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Gemeinden * </DIR>

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+436 </DIR>

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+435 </DIR>

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+351 </DIR>

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+228 </DIR>

         
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Änderungen im Vermittlungsausschuss im Vergleich zum Bundestagsbeschluss </DIR>

       
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Insgesamt </DIR>

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+685 </DIR>

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+1.130 </DIR>

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+830 </DIR>

<DIR>

+580 </DIR>

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Bund </DIR>

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+153 </DIR>

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+261 </DIR>

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+142 </DIR>

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+62 </DIR>

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Länder </DIR>

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+273 </DIR>

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+495 </DIR>

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+470 </DIR>

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+385 </DIR>

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Gemeinden * </DIR>

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+259 </DIR>

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+374 </DIR>

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+218 </DIR>

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+133 </DIR>

         
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Beschluss

Vermittlungsausschuss einschließlich

Bundestagsbeschluss </DIR>

       
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Insgesamt </DIR>

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+635 </DIR>

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+340 </DIR>

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-225 </DIR>

<DIR>

-490 </DIR>

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Bund </DIR>

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-82 </DIR>

<DIR>

-314 </DIR>

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-476 </DIR>

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-488 </DIR>

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Länder </DIR>

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+22 </DIR>

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-155 </DIR>

<DIR>

-318 </DIR>

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-363 </DIR>

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Gemeinden * </DIR>

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+695 </DIR>

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+809 </DIR>

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+569 </DIR>

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+361 </DIR>

* Der Anteil der NRW-Gemeinden beträgt rund 20 %.

(Quelle: DStGB Aktuell 50001 vom 14. Dezember 2001)

Az.: IV-920-03/2

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