Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 438/1997 vom 05.09.1997

Muster-Straßenbeleuchtungsvertrag vom VEW Energie und NWStGB

Der vor nahezu zwei Jahrzehnten erstmalig zwischen der VEW Energie AG, Dortmund, und dem NWStGB abgestimmte Muster-Straßenbeleuchtungsvertrag ist in den zurückliegenden Jahren mehrfach modifiziert worden, um insbesondere der zunehmend schwieriger werdenden finanziellen Situation der Gemeinden bei gleichzeitiger Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser besonderen Energiedienstleistung des Verbundunternehmens Rechnung zu tragen.

In diesem Jahr wird VEW Energie nunmehr erneut - einem kommunalen Wunsche Rechnung tragend - die Entgelte für Betrieb und Instandhaltung bei gleichzeitiger Reduzierung des Leistungsumfanges für Betrieb und Instandhaltung senken. Insbesondere die Instandhaltungsleistungen werden im Rahmen eines neuen Grundpaketes "Entgelt für Betrieb und Instandhaltung" (Anlage 2) in Verbindung mit den dazugehörenden "Leistungen bei Betrieb und Instandhaltung" (Anlage 3) insoweit modifiziert, als dies unter Zugrundelegung der derzeitigen wirtschaftlich-technischen Gegebenheiten noch verantwortbar erscheint. So erfolgen z.B. die Leuchtenreinigung und der Lampenersatz zukünftig alle drei Jahre, der Anstrich von Leuchtstellenteilen wird nunmehr in der Regel alle 10 Jahre vorgenommen. Mit dieser Reduzierung des Leistungsumfanges geht eine für die Städte und Gemeinden spürbare Entlastung des diesbezüglichen Entgeltes einher, die im VEW Energie-weiten Mittel bei ca. 25 % liegen wird. Damit wird im Ergebnis für die Kommunen, die die VEW Energie-Dienstleistung "öffentliche Straßenbeleuchtung" in Anspruch nehmen, ein beträchtliches Einsparpotential erschlossen.

Die NWStGB-Geschäftsstelle begrüßt nachdrücklich diese von VEW Energie vorgeschlagene Modifizierung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertragsmusters, die im einzelnen zwischen den Vertragspartnern des Mustervertrages abgestimmt worden ist. Das Verbundunternehmen wird die geänderten Regelungen des Muster-Straßenbeleuchtungsvertrages den gemeindlichen Vertragspartnern nunmehr zum Beginn des Jahres 1998 anbieten.

Az.: V/2-861-00

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