Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 166/2005 vom 21.02.2005

Muster für das NKF

Das Innenministerium NRW hat der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass es nach In-Kraft-Treten des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) vom 16.11.2004 beabsichtigt, mit einem Runderlass von den Ermächtigungen des § 133 Abs. 3 u. 4 der GO Gebrauch zu machen und die dem Runderlass beigefügten Muster aus Gründen der Vergleichbarkeit der kommunalen Haushalte zur Anwendung im Rahmen der überörtlichen Haushaltswirtschaft zu empfehlen, soweit sie nicht im Einzelnen für verbindlich erklärt werden. Es handelt sich hierbei insbesondere um das Muster über die Haushaltssatzungen, die Produktbereiche sowie die Gliederung des Kontenrahmens. Dazu gehört auch der Kontierungsplan, der auf der Grundlage der Ermächtigungen in den §§ 2, 3 und 41 GemHVO die Inhalte der Haushaltsposition und der Bilanzposten näher bestimmt. Ebenso gehört dazu die Bestimmung der Inhalte der Produktbereiche auf der Grundlage des § 4 GemHVO.

In dem Erlass sollen diejenigen Muster zur Grundlage genommen werden, die der Begründung zum Regierungsentwurf als Anlagen beigefügt waren.

Das Innenministerium hat angekündigt, den Runderlass noch im Monat Februar 2005 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt zu geben. Der Runderlass wird auch im Internet für die Gemeinden verfügbar gemacht.

Az.: IV/1 904-05/6

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