Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 750/2013 vom 21.10.2013

Muster-Einführungserlass zum BauGB-Änderungsgesetz

Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat am 20.09.2013 einen Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (BauGBÄndG 2013 — Mustererlass) beschlossen. Der unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erstellte Einführungserlass zum neuen BauGB 2013 gibt einen vollständigen Überblick über die Neuregelungen im BauGB sowie der BauNVO und kommentiert diese. Der Muster-Einführungserlass kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinfo und Service < Fachgebiete < Bauen und Vergabe < Städtebau und Wohnungswesen abgerufen werden.

Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) ist im Wesentlichen am 20.09.2013 in Kraft getreten. Abweichend davon sind die Änderungen der §§ 11, 124 und 242 sowie § 245a Abs. 2 BauGB am 21.06.2013 in Kraft getreten. Die Änderungen der §§ 192 und 198 BauGB werden am 20.12.2013 in Kraft treten.

Az.: II 620-00/1

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