Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 724/2007 vom 21.11.2007

Monopolkommission zum Wettbewerb im Energiebereich

Die Monopolkommission kommt in ihrem Sondergutachten „Strom und Gas 2007: Wettbewerbsdefizite und zögerliche Regulierung“ zu dem Ergebnis, dass auf den Märkten der leitungsgebundenen Energieversorgung in Deutschland noch kein funktionsfähiger Wettbewerb vorliegt. Der Netzbetrieb als wesentliche Einrichtung, die Konzentration der Stromerzeugung und des Gasangebots auf wenige Unternehmen, die vielfältigen horizontalen und vertikalen Verflechtungen der marktbestimmenden Übertragungs- bzw. Ferngasnetzbetreiber untereinander und mit nachgelagerten Stadtwerken eröffneten weiterhin zahlreiche strukturelle und verhaltensbedingte Wettbewerbsbeschränkungen. Als kritisch stuft die Monopolkommission insbesondere die vielen Beteiligungen der vier Verbundunternehmen an Stadtwerken und anderen Weiterverteilern ein.

Zur Förderung eines strukturell gesicherten Wettbewerbs hat die Monopolkommission ein Maßnahmenbündel vorgelegt, wobei der Fokus auf der Senkung struktureller Marktzutrittsschranken liege. Allgemein sieht die Monopolkommission den Regelenergiemarkt, das Engpassmanagement, den Börsenhandel, das Legal Unbundling und die Anreizregulierung als zukünftige und sektorübergreifende Aufgabenschwerpunkte für Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden.

Die Kommission begrüßt die Ende Juni 2007 in Kraft getretene Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNav). Denn nach Ansicht der Kommission stellt die Verweigerung bzw. Diskriminierung beim Netzzugang bzw. Netanschluss die bedeutendste Marktzutrittschance dar. In diesem Zusammenhang wird kritisch angemerkt, dass die Kommission es vorgezogen hätte, wenn der privilegierte Netzzugang den „echten“ Newcomern und nicht auch neuen Kraftwerken bereits dominanter Anbieter vorbehalten wäre.

Zur Stärkung der Missbrauchsaufsicht beim Börsenhandel empfiehlt die Monopolkommission die Einführung eines sog. „Market Monitorings“ durch eine Marktüberwachungsstelle. Letzterem soll die Aufgabe zukommen, marktrelevante Informationen zeitnah zu erheben und die Bieterstrategien der Börsenteilnehmer auf marktkonformes Handeln und Manipulationsversuche zu überprüfen.

An der Anreizregulierung kritisiert die Kommission, dass diese erhebliche Mängel aufweise, da die Anreize, Effizienzgewinne an die Verbraucher weiterzugeben, als gering einzuschätzen seien. Gleichwohl steht die Kommission der Anreizregulierung grundsätzlich positiv gegenüber.

Die Kommission begrüßt grundsätzlich die Vorschläge zur eigentumsrechtlichen Entflechtung (horizontale/vertikale Entflechtung, Independent System Operator/ISO). Diese seien geeignet, die Wettbewerbssituation zu verbessern, allerdings seien sie und ihre Umsetzung mit nicht unerheblichen ökonomischen Risiken und rechtlichen Problemen verbunden.

Der Bericht der Monopolkommission macht zwei wesentliche Ursachen für den fehlenden Wettbewerb im Strombereich aus. Die dominante Markstellung einiger weniger Konzerne sowohl im Bereich des Stromabsatzes als auch im Bereich der Stromerzeugung. Die Ansätze der Monopolkommission, um hier zu mehr Wettbewerb zu kommen, heißen zusammengefasst bessere Wettbewerbsstrukturen und mehr Transparenz. Diese Vorschläge weisen in die richtige Richtung. Neu sind sie aber keinesfalls. Und hinsichtlich ihres künftigen Erfolgs ist einige Skepsis angebracht.

Der Energiesektor ist eine komplexe Querschnittsmaterie für gesetzgeberisches Handeln. Dies betrifft sowohl die Regulierungsebenen - EU, Bundesgesetzgeber und Landesgesetzgeber - als auch die Regulierungsfelder. Zu letzteren gehören das Energiewirtschaftsrecht, Kartellrecht, Umweltrecht und Kommunalrecht - um nur einige zu nennen. Verkompliziert wird der Rechtsrahmen noch dadurch, dass er nicht für alle Wettbewerber gleichermaßen gilt. Das Kommunalrecht ist ein Sonderregime nur für die kommunalen Energieanbieter. Zum Teil wird bereits auf diese Stufe entschieden, ob es den kommunalen Stadtwerken erlaubt sein wird, für ein Mehr an Wettbewerb zu sorgen.

Um ein weiteres Beispiel zu nennen: Der EU-weite, grenzüberschreitende Energiehandel wird nur funktionieren, wenn es mehr so genannte Kuppelstellen gibt, die den - nationale Grenzen überschreitenden - Energietransport zulassen und damit die relative Abschottung nationaler Energiemärkte überwinden hilft.

Diese Beispiele zeigen: Die europäische und nationale Politik muss hier wissen was sie will. Ihr Erfolg wird davon abhängen, inwieweit es gelingt einen möglichst konsistenten Rechtsrahmen zu schaffen. Aus kommunaler Sicht ist hierbei natürlich zu fordern, dass gerade die kommunalen Energieanbieter in die Lage versetzt werden müssen, sowohl den Wettbewerb in der Energieerzeugung als auch im Vertrieb zu bereichern. Hierfür spricht neben deren öffentlichen Eigentümerschaft und der damit verbundenen besonderen Aufgabenstellung der pragmatische Gedanke, dass diese oftmals bereits das hierfür erforderliche Know-how und die Strukturen mitbringen.

Dabei auf zum Teil bestehende Beteiligungen Privater zu zeigen, ist zwar im Sinne von mehr Transparenz richtig, im Sinne von mehr Wettbewerb aber zu kurz gesprungen. Beteiligungsverkäufe waren und sind in aller Regel der schlechten Finanzlage der Eigentümerkommunen geschuldet. Die ab dem 1.1.2009 vorgesehene Anreizregulierung wird ihr Übriges dazu tun. Danach sind klare Effizienzvorgaben einzuhalten - zum Teil sogar hinsichtlich jener Kostenbestandteile, die nicht beeinflussbar sind. Deshalb sind Zweifel an den Aussagen der der Monopolkommission angebracht, wonach Effizienzgewinne angeblich nicht an Verbraucher weitergeben werden.

Die steigenden Strompreise belasten Bürger, Wirtschaft und Kommunen gleichermaßen. In den kommunalen Haushalten sind die Ausgaben für Energie etwa im Bereich der Straßenbeleuchtung, den Liegenschaften und Schwimmbädern ein großer Kostenfaktor. Eines dürfte nach dem Bericht der Monopolkommission aber jedem klar sein: Die Stadtwerke und ihre Eigentümerkommunen für Strompreiserhöhungen verantwortlich zu machen greift zu kurz. Diese verkaufen den Strom vielfach nur weiter geben damit die Preiserhöhungen der Energiekonzerne an die Verbraucher weiter.

Der Bericht ist im Internet unter www.monopolkommission.de/sg_49/text_s49.pdf abrufbar.

Az.: IV/3 811-00/3

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