Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 455/2014 vom 16.07.2014

Monopolkommission zu Kernbereichen kommunaler Daseinsvorsorge

In ihrem XX. Hauptgutachten (abrufbar unter: www.monopolkommission.de) nimmt die Monopolkommission explizit Stellung zur kommunalen Wirtschaftstätigkeit und zur Rekommunalisierung. Sie sieht die übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit und Tendenzen zur zunehmenden Rekommunalisierung als kritisch an. Kommunen sollten sich vielmehr auf Aufgaben beschränken, die zur Erfüllung eines öffentlichen Zwecks unbedingt erforderlich sind. Die Ausweitung des kommunalwirtschaftlichen Engagements im Energiesektor sollte gänzlich aufgegeben werden.

Während die Kommission insgesamt mehr Transparenz und Aufsicht über kommunale Wirtschaftstätigkeit durch eine Anpassung der Landesgesetze fordert, spricht sie sich im Bereich der Trinkwasserversorgung für die Einführung einer sektorspezifischen (Anreiz-)Regulierung aus. Aus kommunaler Sicht entsprechen die Aussagen der Monopolkommission nicht dem heutigen Verständnis und den Erwartungen der Bürger, Wirtschaft und Gesellschaft an die Erbringung kommunaler Daseinsvorsorgeleistungen und sind daher sehr kritisch zu einzustufen.

Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens einschließlich einer kritischen Bewertung sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Daseinsvorsorge abrufbar.

Az.: II/3 810-05/1

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