Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 323/2014 vom 31.03.2014

Monitoringbericht zu gewerblichen Sammlungen

Am 12. März 2014 hat das Bundeskabinett den Monitoringbericht zu den Regelungen gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen nach §§ 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beschlossen. Der Bericht wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Referat Recht der Abfallwirtschaft, auf Grundlage der Stellungnahmen der Verbände verfasst. Die Bundesregierung erachtet die Regelungen als verfassungs- und europarechtskonform. Aus kommunaler Sicht ist zu betonen, dass zwar Vollzugsdefizite bestehen, jedoch kein „vorsätzliches“ Verhalten der kommunalen Abfallbehörden zum Nachteil privater Entsorger festzustellen ist.

Die Evaluierung basiert auf einer umfassenden Anhörung der betroffenen Verbände der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft, der Träger gemeinnütziger Sammlungen, der Kleinsammler sowie der Länder. Dabei wird vor allem auf die Probleme im Vollzug der Regelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung eingegangen und vor diesem Hintergrund geprüft, ob die intendierten Ziele der Stärkung des Wettbewerbes sowie der Verbesserung von Qualität und Quantität des Recyclings erreicht wurden. Vor allem private Entsorger hatten sich über die Regelungen zur gewerblichen Sammlung beschwert. Laut Bericht gab es in den Ländern bis Mitte vorigen Jahres bundesweit über 20.500 Anzeigen für gewerbliche und karitative Sammlungen.

Auch in umweltpolitischer Hinsicht bestehe derzeit kein Handlungsbedarf für eine Novellierung, befand die Regierung. Ausdrücklich betonte sie aber, dass eine EU-rechtskonforme Handhabung der Regelungen durch die zuständigen Landesbehörden entscheidend sei. Im Vollzug habe es insofern Defizite gegeben. Eine Änderung des Gesetzes solle es aber vorerst nicht geben. Vorgeschlagen wird lediglich: Spätestens Mitte 2015 wird eine erneute Evaluierung der §§ 17 und 18 KrWG unter besonderer Berücksichtigung der dann vorherrschenden Vollzugspraxis und der bis dahin ergangenen Rechtsprechung durchgeführt.

Mit Blick auf den Vollzug merkte die Regierung zum Thema Anzeige und Untersagung der Sammlungen an, dass eine neutrale Behörde die Transparenz und die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen entscheidend erhöhen würde. Die Länder müssten in jedem Fall dem häufigen Vorwurf vorbeugen, dass Behörde und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger „unter einer Decke stecken“. Auch sieht der Bund erhebliches Potenzial zur Verfahrensvereinfachung und Entbürokratisierung. Die Länder sollten die von ihnen getroffene Zuständigkeitsverteilung sowie das Beteiligungsverfahren kontinuierlich überprüfen und sich dabei auch untereinander austauschen.

Das Monitoring habe insgesamt zahlreiche Defizite im Bereich des Vollzugs — beim Anzeige- und bei Untersagungsverfahren — ergeben. Auch wenn diese Probleme überwiegend einer gewissen Umstellungsphase geschuldet seien, sollten sich Bund und Länder darüber weiter austauschen. Das Bundesumweltministerium will den Punkt „gewerbliche Sammlung“ künftig als ständigen Tagesordnungspunkt des Abfallrechtsausschusses (ARA) der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) vorschlagen. Dort könnten dann die grundsätzlichen Linien der Auslegung und des Vollzugs möglichst einvernehmlich vereinbart werden. Auch denkt die Regierung an eine Erarbeitung einer gemeinsamen Vollzugshilfe durch die LAGA. Der Monitoringbericht ist online abrufbar unter www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft .

Az.: II gr-ko

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