Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 229/2017 vom 08.03.2017

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

Artikel 33 der UN-BRK verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichner-Staat zur Einrichtung einer unabhängigen Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene überwacht. Nordrhein-Westfalen hat sich durch das Inklusionsstärkungsgesetz verpflichtet, auch auf Landesebene eine solche Monitoring-Stelle einzurichten. 

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 03.03.2017 mitgeteilt, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt worden sei, als Monitoring-Stelle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu fördern und zu überwachen.  

Aufgaben der Monitoring-Stelle seien beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Zudem berate die Monitoring-Stelle auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren. Falls nötig, mahne die Monitoring-Stelle auch die Einhaltung der UN-Konvention an. 

Das gemeinnützige Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. mit Sitz in Berlin berate als unabhängige Monitoring-Stelle bereits die Bundesregierung bei der Umsetzung der UN-BRK in die nationale Praxis. Das Land NRW stellt für die Arbeit der Monitoring-Stelle jährlich rund 100.000 Euro zur Verfügung.

Az.: 37.0.15-001/003

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