Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 23/2012 vom 19.12.2011

Monitoring der Energiewende

Die Bundesregierung hat einen Prozess zum Monitoring ihres Energiekonzepts vom 06. Juni 2011 beschlossen. Das Monitoring dient dem Ziel, die Umsetzung des Maßnahmenprogrammes und des Energiekonzepts zu überprüfen und bei Bedarf nachsteuern zu können. Mit dem Monitoring kommt die Bundesregierung einer kommunalen Forderung des DStGB nach.

Der Monitoring-Prozess wird gemeinsam vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) und vom Bundesumweltministerium (BMU) durchgeführt. Das BMWI wird für den Netzausbau, den Kraftwerkszubau und die Ersatzinvestitionen sowie Energieeffizienz zuständig sein. Das BMU für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Das BMWI und das BMU erstellen unter Einbeziehung der anderen betroffenen Ressorts jährlich einen Monitoring-Bericht und alle drei Jahre einen Fortschrittsbericht. Der Bericht wird nach Beschlussfassung im Kabinett dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung den Dialog mit der Öffentlichkeit zum Maßnahmenprogramm verstärken.

Zur Begleitung des Monitoring-Prozesses wird eine Kommission aus Energieexperten eingerichtet. Die Unterrichtung durch die Bundesregierung zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ist die Bundestags-Drucksache 17/7545 vom 21.10.2011 und ist im Internet unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/075/1707545.pdf abrufbar.

Az.: II/3 811-00/1

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