Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 393/2003 vom 23.04.2003

Modellversuch zur Freistellung von der VOB

Der Städte- und Gemeindebund fordert seit langem größere Flexibilität für die Kommunen bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen. Ein Überblick über die derzeitige Rechtslage zur Geltung des öffentlichen Vergaberechts für Kommunen findet sich in den Mitteilungen des Städte- und Gemeindebunds Nr. 101 vom Februar 2002.

Kernpunkt der Bemühungen um größere Flexibilität ist die Möglichkeit, mit den günstigsten Bietern Nachverhandlungen über die Preise und technische Alternativen führen zu können. Kommunale GmbH’s haben seit Jahren mit dieser größeren Freiheit bei öffentlichen Bauaufträgen sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Gemeinden selbst (und nach neuerer Ansicht des Innenministeriums auch die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeinden i.S.v. § 107 Abs. 2 G0) sind wegen der Regelung in § 31 GemHVO und den aufgrund von § 31 Abs. 2 erlassenen Vergabegrundsätzen des Innenministeriums zwingend an die VOB gebunden.

Seit einigen Jahren läuft aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums nach § 126 GO (Experimentierklausel) ein Modellversuch zur Freistellung von eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen von 15 Kommunen. Kernpunkt der Ausnahmegenehmigung ist die Zulassung von Nachverhandlungen mit den günstigsten Bietern. Eine erste Auswertung durch das Innenministerium NRW bestätigte, dass die Kommunen durch solche Nachverhandlungen über technische Alternativen und über Preise Einsparungen erzielen können, die im Durchschnitt bei 5 % liegen.

Aufgrund dieser positiven Erfahrungen fordert der Städte- und Gemeindebund die Freistellung der Kommunen von der VOB durch Änderung der Vergabegrundsätze nach § 31 Abs. 2 GemHVO, so wie dies für die VOL schon geltende Rechtslage ist. Dabei fordert der Städte- und Gemeindebund weiterhin grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen; zugleich fordert er die Freigabe von Nachverhandlungen mit den günstigsten Bietern. Die beteiligten Ministerien des Landes NRW stehen einer solchen Änderung der Vergabegrundsätze aufgeschlossen gegenüber. Wegen des Widerstands der Verbände der Bauindustrie wurde in einer Besprechung beim damaligen Ministerpräsidenten Clement im April 2002 aber lediglich ein weiterer Modellversuch zur Freistellung von der VOB beschlossen. Dieser Modellversuch ist nicht auf eigenbetriebsähnliche Einrichtungen beschränkt, sondern umfasst auch alle Aufträge von Kommunen als Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die für diesen Modellversuch erforderliche Ausnahmegenehmigung des Innenminsteriums nach § 126 GO wurde vom Innenministerium Anfang April 2003 erteilt. Auch diese Ausnahmegenehmigung umfasst im wesentlichen das Recht der Versuchskommunen zu Nachverhandlungen über technische Alternativen und Preise. Beteiligt an diesem Versuch sind 13 kreisangehörige Kommunen, 3 kreisfreie Städte und 1 Kreis. Der Versuch läuft bis Mitte 2005. Gleichzeitig wird der oben erwähnte Modellversuch „Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen“ ebenfalls bis Mitte 2005 fortgeführt.

Az.: II schw/g

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