Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 244/2024 vom 08.03.2024

Modellregionen regionale Kreislaufwirtschaft im ländlichen Raum gesucht

Die Kreislaufwirtschaft bietet Regionen viele Möglichkeiten, auf innovative Weise mehr Wertschöpfung zu erzielen. Im Rahmen einer Pilotaktion („Circular Rural Regions“) suchen das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zu vier Modellregionen, die bei der Entwicklung von Konzepten und der Umsetzung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft umfassend unterstützt und begleitet werden. Eine Interessensbekundung ist bis zum 12. April 2024 möglich.

Bislang wird die zirkuläre Wirtschaft häufig als ein städtisches oder rein unternehmerisches Thema betrachtet. Dabei kann die Kreislaufwirtschaft gerade auch für ländliche Regionen in Deutschland und Europa erhebliche Potenziale bieten. Sie ist ein vielversprechender Ansatz, um Ressourcen besser zu nutzen, Abfälle deutlich zu reduzieren und Umweltbelastungen zu verringern. Aus diesem Grund starten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Rahmen der Territorialen Agenda 2030 die Pilotaktion „Circular Rural Regions“.

Mit der Initiative „Circular Rural Regions“ werden voraussichtlich vier deutsche Modellregionen im ländlichen Raum ausgewählt, die zwischen 2024 und 2027 mit jeweils rund 220.000 Euro bei der (Weiter-)Entwicklung von Konzepten und der Umsetzung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft in ihrer Region umfassend unterstützt und begleitet werden. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent, wobei der Eigenanteil unter anderem durch Personalkosten eingebracht werden kann.

Die Initiative wird als Pilotaktion im Rahmen der Territorialen Agenda 2030 umgesetzt, aus dem Programm „Region gestalten“ finanziert und steht im Zusammenhang mit der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Ein zentrales Element der Initiative ist der Wissens- und Informationsaustausch der Modellregionen untereinander und mit europäischen Partnerregionen.

Aufgerufen zur Interessensbekundung sind Akteure der Regionalentwicklung, die bereits erste Erfahrungen mit dem Thema Kreislaufwirtschaft gesammelt haben. Antragsberechtigt sind Institutionen des ländlichen Raums der unten abgebildeten Gebietskulisse:

  • Akteure der Regionalverwaltung unterhalb der Landesebene (z. B. Kreise)
  • semi-öffentliche Einrichtungen und kommunale Unternehmen (z. B. Wirtschaftsförderungen, Regionalverbände)
  • lokale Aktionsgruppen (LAGs)
  • andere zivilgesellschaftliche Institutionen
  • Zusammenschlüsse der oben genannten Institutionen

Die Frist zur Einsendung der Interessensbekundungen ist der 12. April 2024.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Nicht zuletzt die Klimakrise und der Ukraine-Krieg haben das Bewusstsein dahingehend wachsen lassen, dass es einen sorgsamen und gerechten Umgang mit den vorhandenen Ressourcen braucht. Die eingesetzten Rohstoffe müssen somit so gut wie möglich im Kreislauf geführt werden. Außerdem leistet eine funktionierende Kreislaufwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Damit der Umstieg zur Klimaneutralität insgesamt gelingt, bedarf es daher auch eines Umdenkens im Bereich der Rohstoffinanspruchnahme. Städte und Gemeinden können eine zentrale Rolle für die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft einnehmen.

Die Kreislaufwirtschaft bietet Regionen viele Möglichkeiten, auf innovative Weise mehr Wertschöpfung zu erzielen, sich unabhängiger von Lieferketten zu machen und attraktiver für Fachkräfte zu werden. Sie ist zudem ein vielversprechender Ansatz, um Ressourcen besser zu nutzen, Abfälle deutlich zu reduzieren und Umweltbelastungen zu verringern.

Weitere Informationen:
Informationen unter: www.bbsr.bund.de

Rückfragen können gerichtet werden an info@circularruralregions.de

Az.: 25.0.2.1-001/001 gr

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