Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 452/2016 vom 08.06.2016

Mobile Sichtschutzwände bei Unfällen positiv

Als erstes Bundesland setzt Nordrhein-Westfalen seit 2015 auf mobile Sichtschutzwände gegen so genannte Gaffer bei Unfällen auf Autobahnen. Das System hat sich bislang bewährt. Zu diesem Ergebnis kommen das Verkehrsministerium und der Landesbetrieb Straßen.NRW ein Jahr nach Einführung der Sichtschutzelemente.

Insgesamt 43 Mal waren die grünen Wände zwischen Mai 2015 und April 2016 auf den NRW-Autobahnen im Einsatz, um neugierige Blicke Schaulustiger auf die Unfallstelle zu verhindern. Mit positivem Effekt, wie eine Abfrage unter den zwölf beteiligten Straßen.NRW-Autobahnmeistereien ergeben hat. Demnach normalisiert sich der Verkehrsfluss nach kurzer Zeit, sobald die Sichtbarrieren am Unfallort stehen. Auffahr- und „Stauende-Unfälle“ nehmen ab, da die Autofahrer weniger abgelenkt werden. 

Laut Umfrage werden die Sichtschutzwände zudem von den Einsatzkräften vor Ort als Sicherheitsgewinn wahrgenommen. „Abgeschirmt von Ablenkungen und Belästigungen ist ein ruhigeres und zügigeres Arbeiten möglich“, sagt Straßen.NRW-Direktorin Elfriede Sauerwein-Braksiek. „Generell können wir sagen, dass die Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr bei dem Projekt aus unserer Sicht bislang reibungslos funktioniert.“ 

Rund 470.000 Euro aus Bundesmitteln hat Straßen.NRW in insgesamt zwölf Sichtschutzsysteme investiert. Die Wände sind so auf die Meistereien im Land verteilt, dass das rund 2.200 Kilometer umfassende Autobahnnetz in Nordrhein-Westfalen komplett abgedeckt ist. Jedes der zwölf Systeme besteht aus einem Anhänger mit 40 einzelnen Stahlrahmen (aufgestellt jeweils 2,5 Meter lang und 2,1 Meter hoch), in denen jeweils eine grüne, blickdichte Folie verspannt ist. Vor Ort angekommen, können die Mitarbeiter der jeweiligen Autobahnmeisterei somit eine bis zu 100 Meter lange, undurchsichtige Wand errichten.

Ob und wann die Autobahnmeistereien von Straßen.NRW nach einem Unfall eine Sichtschutzwand aufbauen, entscheidet die Polizei am Ort des Geschehens. Ausschlaggebend ist dabei nicht nur die Frage, wie „spektakulär“ - und somit potenziell ablenkend für andere Verkehrsteilnehmer - ein Unglück ist. Der Einsatzleiter muss zuvor abschätzen, wie lang Rettung und Räumung an der Unglücksstelle voraussichtlich andauern, denn wie schnell die Sichtschutzwände vor Ort sein können, hängt von Tageszeit und Unfallstelle ab. Bei den bisherigen 43 Einsätzen betrug die Zeit zwischen Anforderung und Aufbau 20 bis 90 Minuten. Hinzu kommen äußere Umstände, beispielsweise darf die Windstärke maximal Stufe fünf erreichen.

Az.: 33.0-003/002

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