Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 451/2006 vom 20.06.2006

Mittelstandspaket II

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW hat Mitte Juni 2006 über die aktuell beschlossenen Einzelmaßnahmen des Mittelstandspakets II wie folgt informiert:

- Mittelstandsfreundliche Anwendung des Vergaberechts durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB): Damit erfolgt die Vergabe an einen Generalunternehmer nur noch in Ausnahmefällen, Handwerksbetriebe können sich um Einzellose bewerben.

- Neue Vergabegrundsätze für Kommunen: Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker als bisher Unternehmen aus der Region berücksichtigen, damit dort Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. Danach darf in Zukunft bis 30.000 Euro Auftragswert freihändig, also ohne Ausschreibung, vergeben werden. Im Tiefbau sind bis zu einem Wert von 300.000 Euro beschränkte Ausschreibungen erlaubt, im Hochbau liegt die Grenze bei 150.000 Euro, für sonstige Bauleistungen bei 75.000 Euro.

- Beschleunigung und Erleichterung in Genehmigungs- und Planungsverfahren: Durch die Beschleunigung von Planverfahren sollen Unternehmen schneller Baurecht erlangen, im Landesplanungsgesetz werden u.a. europarechtliche Vorschriften nur noch 1:1 umgesetzt (z.B. bei der „Strategischen Umweltprüfung“), für Regionalpläne soll in Zukunft eine Anzeige statt des bisherigen Genehmigungsverfahrens genügen.

- Förderung von innovativen Gründungen: Mit dem Seed-Fonds der NRW.Bank werden Gründungen im Bereich zukunftsorientierte Technologien durch die Bereitstellung von Eigenkapital in Form stiller Beteiligungen unterstützt. Mit Hochschulgründerverbünden und dem neu aufgelegten Hochschulgründerfonds werden Ausgründungen aus Hochschulen im Ziel-2-Gebiet gefördert.

- Modellregion Bürokratieabbau Ostwestfalen-Lippe: Die in der Modellregion entwickelten Vorschläge zum Bürokratieabbau werden auf das ganze Land übertragen. Damit sollen unternehmerisches Handeln und Existenzgründungen erleichtert werden. Der entsprechende Gesetzentwurf des Innenministers befindet sich zur Zeit in der Verbändeanhörung.

- Kostenentlastung für mittelständische Unternehmen durch preiswerte CO2-Zertifikate: Durch die Beteiligung am Klimaschutzfonds der KfW eröffnet die NRW.Bank auch kleineren Unternehmen (25.000 bis 100.000 t Co2 pro Jahr) die Möglichkeit, preiswerte CO2-Zertifikate zu erwerben. Der erwartete Preisvorteil liegt bei 50 bis 70 %. Das löst ein Problem für solche Betriebe, die zur Erreichung der CO2-Minderung in der Handelsperiode 2008 – 2012 entweder ihre Produktion reduzieren oder bei konstanter Produktion zusätzliche Zertifikate erwerben müssten.

- Dialog Wirtschaft und Umwelt: Ziel ist eine neue Balance zwischen den Interessen von Wirtschaft und Umwelt. Umwelt- und Wirtschaftsministerium setzen dabei in Zukunft wesentlich stärker als bisher auf freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft statt auf staatlichen Zwang.

- Übertragung von Aufgaben der Berufsbildung an die Kammern: Als Beitrag zum Bürokratieabbau werden eine Reihe von Aufgaben der Berufsbildung von Behörden auf die Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft übertragen. Dazu gehören zum Beispiel die Überprüfung der Eignung einer Ausbildungsstätte und der Qualifikation der Ausbilder im Betrieb, die Überwachung der Berufsausbildungsvorbereitung oder die Untersagung der Ausbildung, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die Verordnung soll am 04.07.2006 durch die Landesregierung beschlossen werden.

- RAL-Gütezeichen mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung: Das vom Wirtschaftsministerium zusammen mit 12 Kommunalverwaltungen entwickelte Gütezeichen soll anhand von 13 klar umschriebenen Kriterien (z.B. Zahlungsverhalten, Dauer von Genehmigungen, Reaktion auf Anragen und Beschwerden etc.) an Städte und Gemeinden verliehen werden, deren Leistung so untereinander messbar und vergleichbar wären. Die Gütegemeinschaft ist offen für Kommunen aus allen Bundesländern.

- Neuordnung der Außenwirtschaftsförderung: Das Wirtschaftsministerium will mit den Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft eine gemeinsame Außenwirtschaftsgesellschaft gründen, in der die bestehenden Angebote zusammengeführt sowie die Effizienz und Transparenz der außenwirtschaftlichen Angebote gesteigert werden sollen. Dabei soll vor allen Dingen mittelständischen Unternehmen der Zugang zu Auslandsmärkten deutlich erleichtert werden.

- Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe der Holzwirtschaft: Ziel ist die Stärkung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen. Dazu soll u.a. über eine Bundesratsinitiative die Ausweisung von Holzlagerflächen im Außenbereich durch eine entsprechende Privilegierung im Baugesetzbuch erleichtert werden.

Az.: III 450-30

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