Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 458/2007 vom 22.06.2007

Mittelfristige Finanzplanung 2007 - 2011

Das Finanzministerium NRW hat mitgeteilt, dass das Kabinett in seiner Sitzung am 19.06.2007 die mittelfristige Finanzplanung 2007 bis 2011 beschlossen hat. Die mittelfristigen Planungsdaten basieren auf der Fortschreibung der Berechnungen zum Haushaltsentwurf 2008. Alle Einsparungen im Haushalt 2008, die auch mittelfristig fortwirken, sind bereits eingerechnet.

Einnahmen

Die Steuereinnahmen werden im Planungszeitraum um durchschnittlich 3,8 Prozent steigen, während die übrigen Einnahmen um jährlich 1,4 Prozent im Durchschnitt zurückgehen. Die Mindereinnahmen durch die Unternehmenssteuerreform sind in den Steueransätzen berücksichtigt.

- in Mrd. € -<o:p></o:p>

2007<o:p></o:p>

2008<o:p></o:p>

2009<o:p></o:p>

2010<o:p></o:p>

2011<o:p></o:p>

durchschnittliche Veränderungsrate<o:p></o:p>

Steuereinnahmen<o:p></o:p>

(Veränderungsraten zum Vj. in %)<o:p></o:p>

39,95<o:p></o:p>

 <o:p></o:p>

41,14<o:p></o:p>

+3,0<o:p></o:p>

42,8<o:p></o:p>

+4,1<o:p></o:p>

44,5<o:p></o:p>

+3,9<o:p></o:p>

46,3<o:p></o:p>

+4,1<o:p></o:p>

+3,8<o:p></o:p>

Übrige Einnahmen<o:p></o:p>

(Veränderungsraten zum Vj. in %)<o:p></o:p>

7,61<o:p></o:p>

 <o:p></o:p>

7,51<o:p></o:p>

-1,3<o:p></o:p>

7,5<o:p></o:p>

-0,6<o:p></o:p>

7,2<o:p></o:p>

-3,2<o:p></o:p>

7,2<o:p></o:p>

-0,6<o:p></o:p>

-1,4<o:p></o:p>


Ausgaben

Die Ausgaben wurden auf der Basis der Haushaltsansätze 2008 fortgeschrieben. Die Gesamtausgaben steigen jährlich um 2,5 Prozent. Insbesondere die höheren Personalausgaben sind ein Grund für den Zuwachs bei den Gesamtausgaben. Sie werden bis 2011 um durchschnittlich 2,7 Prozent steigen. Die Steigerungen sind vor allem bedingt durch die Erhöhung der Beamtenbesoldung zum 1. Juli 2008. Einkalkuliert sind darüber hinaus Mehrausgaben für etwaige Besoldungs- und Tariferhöhungen ab 2009.

- in Mrd. € -<o:p></o:p>

2007<o:p></o:p>

2008<o:p></o:p>

2009<o:p></o:p>

2010<o:p></o:p>

2011<o:p></o:p>

durchschnittliche<o:p></o:p>

Veränderungsrate<o:p></o:p>

Gesamtausgaben<o:p></o:p>

(Veränderungsraten zum Vj. in %)<o:p></o:p>

50,1*<o:p></o:p>

 <o:p></o:p>

50,8<o:p></o:p>

+2,9<o:p></o:p>

52,2<o:p></o:p>

+2,7<o:p></o:p>

53,5<o:p></o:p>

+2,4<o:p></o:p>

54,5<o:p></o:p>

+1,9<o:p></o:p>

+2,5<o:p></o:p>

darunter Personalausgaben<o:p></o:p>

(Veränderungsraten zum Vj in %.)<o:p></o:p>

19,7*<o:p></o:p>

 <o:p></o:p>

19,3<o:p></o:p>

+1,7<o:p></o:p>

20,0<o:p></o:p>

+3,8<o:p></o:p>

20,6<o:p></o:p>

+2,6<o:p></o:p>

21,1<o:p></o:p>

+2,6<o:p></o:p>

+2,7<o:p></o:p>

*Hierin ist die einmalige Aufstockung der Pensionsrücklagen zu berücksichtigen

Nettoneuverschuldung

Auf der Grundlage der dargestellten Einnahme- und Ausgabenentwicklung kann die Nettoneuverschuldung schrittweise bis 2011 auf rund 800 Millionen Euro reduziert werden.

- in Mio. € -<o:p></o:p>

2007<o:p></o:p>

2008<o:p></o:p>

2009<o:p></o:p>

2010<o:p></o:p>

2011<o:p></o:p>

Nettoneuverschuldung<o:p></o:p>

2.345<o:p></o:p>

1.993<o:p></o:p>

1.750<o:p></o:p>

1.580<o:p></o:p>

815<o:p></o:p>

Unterschreitung Verfassungsgrenze<o:p></o:p>

877<o:p></o:p>

1.461<o:p></o:p>

1.748<o:p></o:p>

1.915<o:p></o:p>

2.581<o:p></o:p>


Die mittelfristige Finanzplanung zeigt einen belastbaren Konsolidierungspfad auf, wie die Nettoneuverschuldung jährlich reduziert werden kann. Dabei wird die Kreditverfassungsgrenze in allen Jahren deutlich unterschritten. In die Mittelfristige Finanzplanung noch nicht eingeplant sind die Einspareffekte aus dem Personaleinsatzmanagement und den Konsolidierungsmaßnahmen, die im Rahmen des Projektbüros umgesetzt werden.

Ein Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung ist auf der Basis der derzeitigen Zahlen nicht möglich, weil die Ausgaben ab 2009 gegenüber den letzten Jahren deutlich steigen werden. Gründe hierfür sind insbesondere:

  • Die Personalausgaben steigen weiter.
  • Die Zinssätze und die Kreditvolumina steigen.
  • Die Steigerungen bei den Steuereinnahmen führen mit einer Verzögerung von gut einem Jahr zu entsprechend höheren Auszahlungen an die Kommunen beim kommunalen Steuerverbund.
  • Die Ausgaben für die Ganztagsmaßnahmen im Schulbereich, die Kosten der Ersatzschulfinanzierung erhöhen sich ebenfalls; außerdem erhalten der Hochschul- und der Kindergartenbereich mehr Geld.


Az.: IV/1 900-03

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