Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 510/2020 vom 19.08.2020

Mittelbeantragung aus dem DigitalPakt Schule in NRW

Seit Mitte September 2019 können die Schulen in Nordrhein-Westfalen finanzielle Mittel aus dem vom Bund zur Verfügung gestellten DigitalPakt Schule beantragen. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat der Bund am 22. April 2020 zusätzlich beschlossen, ein Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler aus finanziell benachteiligten Familien in Höhe von 500 Millionen Euro (rund 105 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen) aufzulegen. Das Sofortausstattungsprogramm ist als Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule am 15. Mai 2020 zwischen Bund und Ländern vereinbart worden.

Mit der Kleinen Anfrage 3893 vom 24.06.2020 haben die Abgeordneten Jochen Ott, Christina Kampmann und Stefan Kämmerling (SPD) die Landesregierung um Beantwortung einiger Fragen zum Stand der Anträge und zum Mittelabfluss aus dem DigitalPakt Schule in NRW gebeten (Drucksache 17/9937). Die nunmehr vorliegende Antwort der Ministerin für Schule und Bildung listet die Abrufstände schulträgerscharf auf und ist der Drucksache 17/10534 zu entnehmen.

Az.: 42.14-017/002

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