Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 218/1999 vom 05.04.1999

Mittel des Landes NRW für Kulturförderung in den Haushaltsjahren 1990 - 1997

Im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Theo Kruse (CDU) hat die Landesregierung folgende Angaben zur Verteilung der Mittel für die Kulturförderung in den Haushaltsjahren 1990 bis 1997 gemacht (Drucksache 12/3783 vom 10.03.1999):

"In den Haushaltsjahren 1990 -1997 sind gemäß Haushaltsplan des ehemaligen Kulturministeriums bzw. des ab 1995 für Kultur zuständigen Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport sowie der Staatskanzlei (zwischen 1995 und 1997 Teilzuständigkeiten im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr) und aus den Ansätzen des Gemeindefinanzierungsgesetzes folgende Mittel für Kultur bereitgestellt worden.

1990 478.811.300 DM

1991 452.880.800 DM

1992 493.282.200 DM

1993 554.344.000 DM

1994 521.182.000 DM

1995 500.951.900 DM

1996 459.010.500 DM

1997 497.007.600 DM

Die angegebenen Gesamtzahlen erfassen auch die Mittel für die Denkmalförderung und die Ausgaben für kulturbezogene Maßnahmen der Städtebauförderung.

Die im Gemeindefinanzierungsgesetz ausgewiesenen Mittel für die Kultur betreffen die Förderung Kommunaler Museumsbauten sowie die Betriebskosten der Landestheater.

Da die Ermittlung der Daten zur Förderung von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen getrennt nach den Landesteilen Westfalen und Rheinland einerseits sehr aufwendig und andererseits eine Differenzierung nach den Landesteilen nur bedingt aussagefähig ist, stehen aktuelle Zahlen der Mittelverteilung auf die Landesteile Rheinland und Westfalen nicht zur Verfügung. [...]

Die Stiftung Kunst und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen hat in dem Zeitraum 1990 bis 1997 rd. 1 500 Projekte mit einem finanziellen Aufwand von rd. 113 Mio. DM gefördert. Regionalspezifische Daten wurden von der Stiftung nicht erhoben.

Ihre Förderung richtet sich allein an künstlerischen und Qualitätskriterien aus. Insoweit verweise ich auch auf Beantwortung der Kleinen Anfrage 692 - Drucksache 12/2067 - vom 21. Mai 1997.

Gleiches gilt für die Nordrhein Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege. Diese hat im Zeitraum von 1990 bis 1997 insgesamt rd. 92,5 Mio. DM für Maßnahmen der Kulturpflege ausgegeben. Auch hierzu ist festzustellen, daß der Chef der Staatskanzlei in einem Schreiben vom 5. Juni 1997 an den Vorsitzenden des Kulturausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen festgestellt hat, daß die Ausgestaltung der Stiftung als selbständige juristische Person des privaten Rechts die Möglichkeiten der Landesregierung begrenzt, über die finanziellen Angelegenheiten und die Aktivitäten der Stiftung Auskunft zu erteilen."

Az.: IV/2 430

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