Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 557/2000 vom 05.10.2000

Mitgestaltungsformen in der Seniorenarbeit

Mit einem ausführlichen Beschluß hat sich das Präsidium am 13.9.2000 im Zusammenhang mit der vom Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuß des StGB NRW verabschiedeten Ausarbeitung "Ziele und Möglichkeiten kommunalen Seniorenpolitik" mit den Mitgestaltungsformen in der Seniorenarbeit auseinandergesetzt.

Das Präsidium stellt fest, daß sich in der Praxis der Seniorenarbeit vor Ort in Kooperation mit der Freien Wohlfahrtspflege und anderen Organisationen der Altenhilfe eine breite Vielfalt von Mitgestaltungsformen herausgebildet hat. Den Städten und Gemeinden wird empfohlen, aus diesem Spektrum diejenigen institutionalisierten oder freien Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen bzw. weiterzuentwickeln, die ihnen in ihrer konkreten Situation zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements älterer Menschen, ihrer politischen Partizipation sowie der Versorgung mit seniorenspezifischen Leistungen am besten geeignet erscheinen.

Das Präsidium bekräftigt die vom Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuß verabschiedeten zehn Thesen zur kommunalen Seniorenpolitik und hebt hervor, daß Grundlage einer "aktivierenden" kommunalen Seniorenpolitik die Einbindung älterer Menschen in die örtlichen und regionalen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse ist. Einer Weiterentwicklung der entsprechenden politischen Partizipationsmöglichkeiten älterer Menschen räumt das Präsidium einen hohen Stellenwert ein; es betont allerdings, daß es hierfür keiner Änderung der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften bedarf.

Die bevorstehende Einrichtung der Landesseniorenkonferenz zur Erörterung seniorenpolitischer Anliegen und Handlungsbedarfe mit landesweiter Bedeutung wird aus kommunaler Sicht unterstützt. Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, im Zuge der Konstituierung dieses Nachfolgegremiums für den Landesfachbeirat für Altenpolitik darauf hinzuwirken, daß vorbildliche Projekte und Konzepte der Seniorenarbeit die notwendige Breitenwirkung erfahren, ohne daß neue seniorenpolitische Entscheidungsstränge installiert werden.

Im Rahmen der seniorenpolitischen Förderschwerpunkte des Landes sollten nach Auffassung des Präsidiums präventiv ausgerichtete Maßnahmen zukünftig stärker berücksichtigt werden. Unterstützt werden sollten bspw. auch modellhafte Ansätze, bei denen Personen bereits vor ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Beruf auf die Zeit nach dem Erwerbsleben vorbereitet werden.

Örtliche Initiativen mit der Zielsetzung, Zugangsbarrieren für ältere Menschen im Bereich der multimedialen Informations- und Kommunikationstechnologien abzubauen, bedürfen aus Verbandssicht über das Landesprojekt "Senioren online" hinaus zusätzlicher Impulse. Eine stärkere Beteiligung älterer Menschen an der Informationsgesellschaft wird dabei neben infrastrukturellen Hilfestellungen insbesondere durch eine entsprechende Ausgestaltung der Weiterbildungsangebote zur Vermittlung der erforderlichen Medienkompetenz gefördert.

Az.: III 870

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