Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 334/2013 vom 14.05.2013
Mitbestimmungsrecht von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 11.04.2013 — 20 A 2092/12.PVL — klargestellt, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht wahlberechtigt für die Wahl des Personalrats der Gemeinde sind. Die Neufassung des § 5 Abs. 1 LPVG NRW durch die LPVG-Novelle 2011 enthalte über den Verzicht auf das Erfordernis des Bestehens eines Beamten- und Arbeitnehmerverhältnisses zur Dienststelle hinaus keine weiteren Änderungen an dem herkömmlichen Verständnis des Beschäftigtenbegriffs. Für die Beantwortung der Frage, ob eine Person im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 LPVG NRW in der Dienststelle weisungsgebunden sei oder der Dienstaufsicht unterliege, könne auf die Kriterien zurückgegriffen werden, die für die Frage einer Eingliederung in die Dienststelle entwickelt worden sind. Der Beschluss ist im Intranet des Verbandes unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Feuerwehrwesen abrufbar.
Az.: I 131-00