Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 105/2008 vom 10.01.2008

Ministerpräsidentenkonferenz zum Kinderschutz

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben sich in ihrer Konferenz am 19.12.2007 in Berlin schwerpunktmäßig auch mit dem Kinderschutz und dort insbesondere mit den Themen Früherkennung und Vernetzung befasst. Sie haben sich darin einig gezeigt, die schon bestehenden Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen zu verstärken, um Vernachlässigung, Verwahrlosung und Misshandlung von Kindern vorzubeugen sowie schnell und wirksam Hilfen für Kinder in Not und überforderte Eltern bereitzustellen. Zur Frage der grundgesetzlichen Verankerung von Kinderrechten erzielte die Konferenz keine Einigkeit, im Übrigen wurden folgende 8 Handlungspunkte festgehalten:

• Starke Netze für Kinder und Eltern knüpfen: Bund und Länder wollen in Zusammenarbeit mit Kommunen und mit Unterstützung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen bis April 2008 Vorschläge für vernetzte Strukturen und regelhafte soziale Frühwarnsysteme und Fördersysteme entwickeln.

• Anstrengungen für Kinder in Not verstärken: Die zuständigen Bundesressorts werden beauftragt, die Wirksamkeit des in § 8a SGB VIII verankerten Schutzauftrages und die Verpflichtung der aufsuchenden Jugendhilfe zu prüfen und bis Ende Februar 2008 Vorschläge zu unterbreiten.

• Datenschutz darf Kinderschutz nicht behindern: Es soll geprüft werden, welche Änderungen erforderlich sind, die länderübergreifend und vor Ort den reibungslosen Austausch personenbezogener Daten der Kinder und Erziehungsberechtigten zwischen den zuständigen Melde- und Sozialbehörden, aber auch mit Polizei, Justiz sowie Schule zum Schutz gefährdeter Kinder in überforderten Familien gewährleisten.

• Verbindlichkeit von Vorsorgeuntersuchungen herstellen: Die Bundesregierung wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Krankenkassen verpflichtet werden, untereinander und mit Dritten bei Maßnahmen zur Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen zu kooperieren.

• Vorsorgeuntersuchungen besser und engmaschiger gestalten: Es sollen die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Vorsorgeuntersuchungen zu erreichen. Dies betrifft die Intervalle zwischen den Untersuchungen, aber auch die Fortentwicklung der Inhalte der Vorsorgeuntersuchungen, ihre Standardisierung und Qualitätssicherung etc.

• Kinder brauchen die beste Förderung von Anfang an: Die gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern zum Ausbau der U 3-Betreuung sollen zügig umgesetzt werden.

• Wächteramt der Familiengerichte und Jugendämter stärken: Der Bund will darauf hinwirken, dass die Beratungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls zügig fortgeführt werden.

• Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Jugendämtern verbessern: Es soll geprüft werden, welche weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen zur Förderung einer reibungslosen Kooperation der Familien- und Jugendgerichte mit den Jugendämtern zum Wohle gefährdeter Kinder und Jugendlicher erforderlich sind.

Az.: III 734

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