Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 464/2011 vom 29.08.2011
Ministerpräsident Seehofer zur Novellierung des deutschen Abfallrechts
Mit Schreiben vom 02.08.2011 an die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände hat der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer auf eine Stellungnahme der Bundesvereinigung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts geantwortet. Das Schreiben, in dem der Ministerpräsident versichert, für die Gestaltungshoheit der Kommunen einzutreten, wird nachfolgend wiedergegeben:
„Für Ihr Schreiben vom 20. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts danke ich Ihnen. Mit Ihrem Schreiben verleihen Sie Ihrer Besorgnis Ausdruck, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Vorschriften zur gewerblichen Sammlung von Abfällen letztlich dazu führen könnten, dass die Kommunen ihrer Pflichtaufgabe Abfallwirtschaft nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen können.
Wie Sie wissen, wurde der Gesetzentwurf in der Plenarsitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011 behandelt. Der Bundesrat hat in dieser Sitzung eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf beschlossen. Darin fordert der Bundesrat im Zusammenhang mit dem von Ihnen angesprochenen Problemkreis — den geplanten Regelungen zur gewerblichen Sammlung von Abfällen zur Verwertung bei privaten Haushalten — die fortgesetzte Geltung der bisherigen Rechtslage auf der Grundlage des kommunalfreundlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009. Wird diese Forderung umgesetzt, so ist sichergestellt, dass gewerbliche Sammlungen die Funktionsfähigkeit der kommunalen Entsorgungsträger nicht beeinträchtigen.
Seien Sie versichert, dass mir die Gestaltungshoheit der Kommunen und eine kommunalfreundliche Ausgestaltung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts ein persönliches Anliegen ist, für das ich mich im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einsetzen werde.“
Az.: II gr-vO