Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 307/2020 vom 08.04.2020

Ministerielle Hinweise zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus auf Baustellen

Die Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes NRW haben ein gemeinsames Schreiben mit Hinweisen für Arbeitgeber zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus auf Baustellen herausgegeben. Darin weisen sie darauf hin, dass auf Baustellen viele Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmen und Gewerke eng zusammenarbeiten. Dies birgt ein erhöhtes Risiko, auch für gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus.

Das Schreiben weist darauf hin, dass Bauherren als auch Arbeitgeber verpflichtet sind, Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen zu treffen. Die Einzelheiten des Hinweisschreibens sind für unsere Mitgliedskommunen hier abrufbar.

Az.: 20.6-004/001 St

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