Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 314/1996 vom 05.07.1996

Minister Horstmann kritisiert Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Axel Horstmann, hat dem Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe in einer Presseerklärung vorgeworfen, die Vereinbarung mit dem Sozialministerium nicht eingehalten zu haben, bisherige Gutachten über Pflegebedürftige zu überprüfen. Der Medizinische Dienst habe zugesagt, solche pflegebedürftigen Heimbewohner, die in Westfalen-Lippe offensichtlich anders eingestuft worden sind als in anderen Teilen der Bundesrepublik, erneut zu begutachten. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um vor allem um altersspsychiatrisch veränderte Heimbewohner.

Minister Horstmann kritisierte, daß der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe sich jetzt lediglich auf eine stichprobenartige Nachbegutachtung verständigt hat. Dies sei absolut unzureichend und verstoße gegen eine bereits Anfang Juni getroffene gemeinsamen Verabredung. Am 03. Juni 1996 haben Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe, der Pflegekassen und des Ministeriums Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die bisher vorliegenden Ergebnisse der Begutachtung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in Westfalen-Lippe erörtert. Aktueller Anlaß war die von den Ergebnissen anderer Medizinischer Dienste im Bundesgebiet abweichende Pflegestufenzuordnung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe. Dort wurden lediglich 15,7 % der Heimbewohner als schwerstpflegebedürftig eingestuft; im rheinischen Landesteil waren mehr als doppelt so viele Heimbewohner als schwerpflegebedürftig bewertet worden. In Westfalen-Lippe waren außerdem wesentlich mehr Heimbewohner als nicht-pflegebedürftig eingestuft worden als anderswo. Vor dem Hintergrund einer Erklärung, die die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen des Vermittlungsausschusses zum Ersten SGB XI Änderungsgesetz zur Begutachtung geistig Behinderter und psychisch Kranker abgegeben hat, sind nach übereinstimmender Auffassung der Vertreter des MDK Westfalen-Lippe, der Pflegekassen und des MAGS die bisherigen Begutachtungsergebnisse in Teilbereichen zu überprüfen. Beabsichtigt sind diese Überprüfungen bei Heimbewohnern, bei denen eine erhebliche Abweichung von den bisherigen Pflegestufenzuordnungen nach dem Bundessozialhilfegesetz vorliegt. Dies könnte insbesondere bei den dementiell erkranken bzw. altersspychiatrisch veränderten Heimbewohnern zutreffen. Die Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe werden die Überprüfung der Pflegestufeneinordnung für diese Personengruppen in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Pflegeheime vorbereiten. Die Verfahrensabsprachen hierzu werden kurzfristig getroffen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Pflegekassen und der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe stimmten in der gemeinsamen Erklärung in der Auffassung überein, daß über diese Wege bestehende Probleme bei der Begutachtung Pflegebedürftiger einer konstruktiven Lösung zugeführt werden können.

In der nunmehr vorliegenden Presseerklärung fordert Minister Horstmann den Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe auf, jetzt umgehend die vereinbarten Korrekturen vorzunehmen. Minister Horstmann warf dem Medizinischen Dienst vor, das Verfahren der Begutachtungen zu verschleppen. Das Ministerium dränge schon seit Monaten auf eine Überprüfung der "problematischen Fälle". Durch das Verhalten des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe sei zu befürchten, daß bei Inkrafttreten der zweiten Stufe der Pflege-Versicherung zum 01. Juli zahlreiche Pflegebedürftige nicht wissen, welche Leistungen sie aus der Pflege-Versicherung erhalten werden.

Auf einer Sitzung des Landespflegeausschusses ist insbesondere von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege darauf hingewiesen worden, daß man bei der starren Haltung des Medizinischen Dienstes sich gezwungen sehe, die Pflegebedürftigen aufzufordern, Widerspruch gegen die Einstufung durch den Medizinischen Dienst und die Pflegekassen in allen Fällen vorzunehmen, in denen es zu einer erheblichen Abweichung von den bisherigen Pflegestufenzuordnungen nach dem BSHG gekommen ist. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben eine solche Erklärung in Aussicht gestellt, da anderenfalls ein großer Teil pflegebedürftiger Menschen keine Leistungen nach der Pflege-Versicherung erhalten und damit weiterhin ausschließlich auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen bliebe.

Az.: II 810-11/1

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