Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 356/2011 vom 15.08.2011

MIK-Umfrage zu Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen

Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat uns über die Ergebnisse einer Umfrage bei den Aufsichtsbehörden zum aktuellen Stand der Anzeigen der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse der Kommunen zum Stichtag 1. August 2011 informiert.

Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften der GO NRW sind die Eröffnungsbilanzen der Kommunen sowie deren Jahresabschlüsse der NKF-Haushaltsjahre 2005 bis 2009 - je nach Zeitpunkt der Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen - spätestens bis zum 31.12.2010 vom Rat festzustellen und dann unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Tatsächlich konnten aber nicht überall die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

Zum Stichtag 01.08.2011 haben etwa ¾ der Kommunen ihre Eröffnungsbilanzen festgestellt, bei 20 % der Kommunen wird eine Feststellung voraussichtlich noch in diesem Jahr erwartet. Bei 17 Kommunen (4 %) gibt es jedoch noch erhebliche Probleme, die dazu führen, dass sich die Feststellung bis ins Jahr 2012 verzögert.

Bei den Jahresabschlüssen ergibt sich folgendes Bild: Zum Stand 01.08.2011 fehlen von den Gemeinden, deren Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2009 datiert ist, noch fast 90 % der Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2009. Von den Gemeinden, die bereits 2008 auf das NKF umgestellt hatten, fehlen noch knapp die Hälfte der Jahresabschlüsse für das erste NKF-Haushaltsjahr. Die Anzahl der Kommunen, die voraussichtlich nicht mehr im Jahre 2011 die betreffenden Jahresabschlüsse vom Rat feststellen lassen, ist deutlich höher als bei den Eröffnungsbilanzen.

Eine Übersichtskarte, die den jeweiligen Stand bei der Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinden zeigt, kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Gemeindehaushaltsrecht > Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) > Sonstiges abgerufen werden. Das MIK plant, die Ergebnisse der Umfrage auch auf der Internetseite des MIK zu veröffentlichen.

Az.: IV/1 904-05/13

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