Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 220/2017 vom 29.03.2017

Migrantinnen und Migranten an Abendrealschulen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) hat am 24.06./04.11.2016 unter dem Aktenzeichen 522-6.08.01-129671 die Beschulung von Migrantinnen und Migranten an Weiterbildungskollegs im Rahmen des Bildungsgangs der Abendrealschule geregelt. Die Erlasse sehen die Einrichtung von Vorkursen mit spezifischer Ausgestaltung für die Bedürfnisse von Personen mit Zuwanderungsgeschichte zur Vorbereitung auf den Bildungsgang der Abendrealschule vor. Die zunächst vorgesehene Beschränkung auf schulpflichtige Migrantinnen und Migranten sowie auf einen Vorkurs je öffentlicher Einrichtung besteht inzwischen nicht mehr.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://goo.gl/GrgTJ9 (Informationsseite des MSW NRW zu den Weiterbildungskollegs).

Az.: 42.1.10-001/001

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