Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 685/2016 vom 07.10.2016

Meldewesen und Datenaustausch mit dem Ausländerzentralregister

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat mit Erlass vom 04.10.2016 nebst Anlage die Bezirksregierungen darüber informiert, dass der Datenaustausch zwischen den Meldebehörden und dem Ausländerzentralregister (AZR) in den XMeld-Standard aufgenommen wurde und zum 01. November 2016 wirksam wird. Ebenso werden die für die Kommunikation erforderlichen Anpassungen im Ausländerzentralregister zum gleichen Zeitpunkt wirksam.

Dabei werden die wesentlichen Kommunikationsprozesse zwischen den Meldebehörden und dem AZR zu Personen, für die ein Ankunftsnachweis ausgestellt worden ist, durch den Versand und den Empfang von XMeld-Nachrichten abgebildet. Für eine bundeseinheitliche Umsetzung der Neuregelungen ist es erforderlich, dass das MIK NRW die Meldebehörden auf die Änderungen hinweist.
Der Erlass nebst Anlage ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) in der Rubrik "Fachinfo und Service/ Recht und Verfassung/ Melderecht" abrufbar.

Az.: 18.0.5

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