Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 266/2014 vom 29.04.2014

Meldedatenübermittlungsverordnung geändert

Mit Verordnung vom 20. Februar 2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW die Meldedatenübermittlungsverordnung NRW geändert. Betroffen davon ist u.a. die Übermittlung von Daten zur Vorbereitung der Beratung bezüglich vorschulischer Fördermöglichkeiten und zur Durchführung der Sprachstandsfeststellungsverfahren. Hierzu sollen die erforderlichen Meldedaten jeweils zum 1. Februar an die Schulämter und die Schulverwaltungen übermittelt werden. Zum 1. Januar 2014 wurde außerdem ein landesweites Meldeportal zum Abruf von Meldedaten für Behörden eingerichtet. Die neu gefasste Verordnung ist u.a. im Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (S. 182) veröffentlicht (BASS 12-51 Nr. 3).

Az.: IV/2 211-31

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search