Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 416/2017 vom 27.06.2017

Mehr Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 in NRW

Im Jahr 2016 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 22.193 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 33,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt dann durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz der Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

Der Anstieg ist wie schon im Vorjahr auf die Zunahme der Zahl von unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen; ihre Zahl hat sich im letzten Jahr nahezu verdoppelt: 2016 reisten 11.448 Kinder und Jugendliche ohne Eltern aus dem Ausland ein (2015: 6.246). Mehr als die Hälfte (51,6 Prozent) aller Schutzmaßnahmen wurden im letzten Jahr aus diesem Grund ergriffen. Seit dem 01.11.2015 werden minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, gleichmäßig auf Bundesländer und Kommunen verteilt. Davor wurden die jungen Flüchtlinge vom Jugendamt an ihrem Einreiseort in Obhut genommen.

Bei rund drei Viertel der im Jahr 2016 in Nordrhein-Westfalen unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kinder und Jugendlichen handelte es sich um Minderjährige ab 14 Jahren (16.450); Kinder im Alter von unter 14 Jahren waren in 25,9 Prozent der Fälle betroffen (5.743). Fast jeder Dritte (29,7 Prozent) der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Mädchen. Neben der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (4.362) oder Beziehungsprobleme der Eltern (1.347) die häufigsten Gründe für Inobhutnahmen.

14.973 der Inobhutnahmen (67,5 Prozent) wurden auf Initiative des Jugendamts oder der Polizei hin durchgeführt. In 4.746 Fällen (21,4 Prozent) ging das behördliche Eingreifen auf Initiative des Kindes oder des Jugendlichen selbst zurück. In den übrigen Fällen wiesen z. B. Lehrer, Ärzte, Verwandte oder Nachbarn die Behörden auf die Notsituation der Kinder und Jugendlichen hin. (Quelle: IT.NRW)

Az.: 37.0.5.2.1—001/003

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