Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 581/2005 vom 28.06.2005
Mehr Kompetenzen für die Arbeitsgemeinschaften
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, und der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, haben am 27.6.2007 vereinbart, die Entscheidungsspielräume für die Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II zu erweitern. Im Wesentlichen wurde folgendes festgelegt:
Die Geschäftsführung in der Arbeitsgemeinschaft bekommt die klare Entscheidungsbefugnis im operativen Geschäft, also über die Arbeitsmarktpolitik vor Ort, Personal, Haushalt und Verwaltung.
In den Trägerversammlungen, in denen die Arbeitsagentur derzeit noch die Mehrheit stellt, bietet sie diese der kommunalen Seite an, wenn dieses gewünscht wird.
Die Verantwortung der Bundesagentur für die korrekte Verwendung der Bundesmittel wird durch Zielvereinbarungen über Umfang und Ergebnis der Leistungserbringung, einschließlich der Formulierung von Qualitätsstandards, des Controllings und eines hierauf aufbauenden Benchmarkings wahrgenommen.
Die Bundesagentur wird künftig ihr Personal der Arbeitsgemeinschaft vor Ort zuweisen mit der Folge der vollständigen Weisungsbefugnis des jeweiligen Geschäftsführers über den Einsatz der von der Bundesagentur überlassenen Mitarbeiter.
Der Arbeitsgemeinschaft obliegt künftig die komplette Verwendung des Bundesbudgets für Eingliederung und Verwaltung, der Beauftragte für den Haushalt wird künftig bei der Arbeitsgemeinschaft selbst angesiedelt.
Darüber hinaus haben Bundeswirtschaftsministerium und Bundesagentur vereinbart, die kommunalen Spitzenverbände aktiv an der Formulierung von Zielvereinbarungen, einheitlichen und verbindlichen Qualitätsstandards und einem wirksamen Controlling zu beteiligen.
Az.: III 810 - 2/2