Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 428/2017 vom 19.06.2017

Mehr Haushalte mit Wohngeld in NRW

Ende 2016 bezogen 138.614 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 43,4 Prozent mehr als 2015 (damals: 96.685 Haushalte). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, sind bei diesen sogenannten reinen Wohngeldhaushalten alle Personen in einem Haushalt wohngeldberechtigt. Mit der am 01.01.2016 in Kraft getretenen Wohngeldnovelle wurde erstmals seit 2009 die Wohngeldleistung erhöht. Neben höheren Einkommensgrenzen wurden damit auch die Anstiege sowohl der Kaltmieten als auch der warmen Nebenkosten berücksichtigt. Zudem wurden Höchstbeträge, bis zu denen Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird, regional gestaffelt angehoben. 

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. 128.632 Berechtigte (92,8 Prozent) erhielten das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses, 9.982 (7,2 Prozent)  erhielten einen Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2016 bei 173 Euro und war damit um 46 Euro höher als 2015. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss lag bei 165 Euro, der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss betrug 264 Euro.  

Wie die Statistiker weiter mitteilen, gibt es neben den reinen Wohngeldhaushalten auch sog. Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit nicht wohngeldberechtigten Personen zusammenleben. Ende 2016 erhielten in NRW insgesamt 9.719 solcher Mischhaushalte Wohngeld; das waren 6,3 Prozent weniger als 2015 (10.370). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag mit 157 Euro unter den Leistungen bei den reinen Wohngeldhaushalten. Bei den Mischhaushalten belief sich der durchschnittliche Mietzuschuss auf 156 Euro, der Lastenzuschuss lag bei 197 Euro. Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise sind im Internet abrufbar unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2017/pdf/157_17.pdf .

Für Haushalte, die rasch unverbindlich prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, bieten die Statistiker im Internet einen Wohngeldrechner an. Diese Online-Anwendung wurde vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt; zu finden ist dieses Tool im Internet unter www.wohngeldrechner.nrw.de .

Az.: 20.4.2.4-002/001

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