Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 442/2017 vom 24.08.2017

Mehr Geld für Frauenhäuser in NRW

Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat mitgeteilt, dass für die 62 landesgeförderten Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen die Personalkostenpauschalen ab dem 1. September 2017 um rund 2,5 Prozent erhöht werden. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von rund 200.000 Euro. Zusätzlich soll ab dem 1. Januar 2018 die Förderung der Sachausgaben geöffnet werden. Die Förderung der Sachausgaben war bisher auf bestimmte Ausgabenzwecke beschränkt. Hierdurch können die Frauenhäuser den pauschalierten Zuschuss des Landes flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.

Mit der Erhöhung soll die unverzichtbare Arbeit der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen bestmöglich unterstützt werden. Die Aufstockung und die Flexibilisierung der Mittel tragen dem gestiegenen Förderbedarf Rechnung. Für das Haushaltsjahr 2017 stehen für das Förderprogramm Frauenhäuser Ansatzmittel in Höhe von 9,47 Mio. Euro zur Verfügung. Das Land hat die Förderung der Frauenhäuser in den letzten Jahren von 5,43 auf 9,47 Mio. Euro erhöht (Steigerung von rund 70 Prozent).

Az.: 12.0.5-002/001

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