Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 364/2015 vom 18.05.2015

Mehr als 300 Mio. Euro für Nationales Hochwasserschutzprogramm

Als Konsequenz aus der letzten Hochwasserwasserkatastrophe stocken Bund und Länder ihre Investitionen für den präventiven Hochwasserschutz deutlich auf. Allein der Bund stellt in den nächsten Jahren mehr als 300 Millionen Euro für den natürlichen und technischen Hochwasserschutz zur Verfügung und löst damit Zusagen ein, die nach der verheerenden Flut im Sommer 2013 - auch auf die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände hin - gemacht und die im Nationalen Hochwasserschutzprogramm verankert worden sind. Die Bundesregierung hatte sich schon im Koalitionsvertrag dazu bekannt, sich stärker koordinierend beim Hochwasserschutz einzubringen.

Das Nationale Hochwasserschutzprogramm soll Ausdruck der Solidarität zwischen den Bundesländern sein. Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Ober- und Unterliegern. Der Bund in seiner koordinierenden Rolle will die Voraussetzungen schaffen, damit den Flüssen mehr Raum gegeben und das Risiko einer vergleichbaren Hochwasserkatastrophe auf mittlere Sicht entscheidend vermindert werden kann. Insofern ist Vorbeugen besser als später Schäden zu beseitigen.

Im Einzelnen gilt: Für einen Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“, der im Haushalt des BMEL verankerten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ wurden zunächst zwanzig Millionen Euro für das Jahr 2015 veranschlagt. Danach wird der Bund im Rahmen des Investitionspakets 2016-2018 zusätzliche Mittel für den präventiven Hochwasserschutz in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich bereitstellen. Die Erhöhung der Mittel ist angesichts der großen Herausforderung in den nächsten Jahren unerlässlich. Der Hochwasserschutz ist eine bedeutende gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Mit den Mitteln unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei der Umsetzung überregional wirkender Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes.

Im vergangenen Herbst verständigten sich Bund und Länder gemeinsam auf das Nationale Hochwasserschutzprogramm, das eine detaillierte Liste mit Projekten zum Schutz vor Hochwassern umfasst (s. hierzu im einzelnen Mitteilung-Nr. 709/2014 vom 06.11.2014). Gemeinsam mit den Ländern wurden unter Koordinierung des Bundes prioritäre Maßnahmen ausgewählt. Dazu gehören beispielsweise große Flutpolder als Hochwasserrückhaltungen, Deichrückverlegungen und die Beseitigung von Schwachstellen bei Deichen. Dabei wurden nicht aus allen Ländern Maßnahmen berücksichtigt, sondern nur dort, wo sie besonders effektiv wirken. Zum ersten Mal gibt es damit eine bundesweite Aufstellung mit überregional wirkenden vordringlichen Hochwasserschutzmaßnahmen für die nächsten 20 Jahre.

Während das Bundesumweltministerium die Erarbeitung und Fortentwicklung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms koordiniert und steuert, ist der Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angesiedelt. Weitere Informationen und Kartenmaterial sind im Internet unter www.bmub.bund.de/hochwasserschutz abrufbar.

Az.: II gr-la

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search