Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 200/2005 vom 10.02.2005

Medikamente im Straßenverkehr

Im Laufe des Lebens stellen sich häufig akute oder chronische Erkrankungen ein, die die Einnahme von Medikamenten entweder vorübergehend oder aber auch lebenslang erforderlich machen. Eine beträchtliche Anzahl gebräuchlicher Arzneimittel schränkt die Fähigkeit ein, Kraftfahrzeuge zu führen. Insbesondere zu Beginn einer Behandlung mit einem neuen Medikament ist mit spürbaren Beeinträchtigungen der eigenen Leistungsfähigkeit zu rechnen.

Der ADAC hat jetzt eine kleine Broschüre mit dem Titel „Medikamente im Straßenverkehr“ herausgegeben. Er verfolgt damit das Anliegen, allen Betroffenen, die entweder kurzzeitig oder aber auch dauerhaft Arzneimittel einnehmen müssen, Informationen über verkehrsrelevante Medikamente an die Hand zu geben. Im Zweifelfall ist immer der Rat des behandelnden Arztes einzuholen.

Die Broschüre kann beim ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München, bezogen werden.

Az.: III/1 151-40

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