Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 476/2008 vom 22.07.2008

Masterplan Güterverkehr und Logistik

Das Bundeskabinett hat jüngst den vom Bundesverkehrsminister vorgelegten „Masterplan Güterverkehr und Logistik“ beschlossen. Dieser Masterplan soll vor allem der Lösung der mit dem verstärkten Transportverkehraufkommen verbundenen Probleme dienen.

Ausgangspunkt des Masterplans sind Verkehrsprognosen, nach denen der Güterverkehr in der Zukunft dramatisch anwachsen wird, trotz steigender Benzinpreise. Aktuelle Studien prognostizieren eine Zunahme der Güterverkehrsleistungen von 2004 bis 2025 um rd. 70 %. Im Straßengüterverkehr soll der Anstieg 79 % betragen und im Straßengüterfernverkehr sogar 84 %. Da dieser Anstieg sich regional ungleichmäßig verteilt, ist auf vielen Fernstraßen nahezu mit einer Verdoppelung des Güterverkehrs zu rechnen. Diese Fernstraßen sind zwar überwiegend Bundesstraßen, gleichwohl sind auch die Straßen in kommunaler Last sowie die innerstädtischen Verkehre von den prognostizierten Verkehrsaufkommen betroffen. Dies gilt zudem auch für die Verkehrsauswirkungen wie Schadstoffemissionen, Lärm oder Verkehrsstau.

Der Masterplan enthält 35 konkrete Maßnahmen, die in sechs Zielbereiche aufgeteilt sind:

1. Verkehrwege optimal nutzen – Verkehr effizient gestalten
2. Verkehr vermeiden – Mobilität sichern
3. Mehr Verkehr auf Schiene und Binnenwasserstraße
4. Verstärkter Ausbau von Verkehrsachsen und –knoten
5. Umwelt- und klimafreundlicher, leiser sicherer Verkehr
6. Gute Arbeit und gute Ausbildung im Transportgewerbe.

Der Masterplan ist im Internet abrufbar unter: www.bmvbs.de/-,2829/Dokument.htm.

Az.: III 641 - 80

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