Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 713/2021 vom 10.12.2021

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte in NRW

Das Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte in Nordrhein-Westfalen vom 25. März 2015 (MÜBaupG NRW; GV. NRW. S. 310) ist durch Änderungsgesetz vom 25.11.2021 geändert und am 30.11.2021 verkündet worden (GV. NRW. S. 1209a ff.).

Das Gesetz regelt die Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte der Marktüberwachungsbehörden. Dies sind das für Bauen zuständige Ministerium als oberste, die Bezirksregierung Düsseldorf als untere und das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Bundesländer.

Das Gesetz zur Änderung des MÜBaupG NRW dient der Anpassung und Klarstellung des nordrhein-westfälischen Zuständigkeitsrechts an die geänderten, in Bezug genommenen EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte aufgrund der neuen EU-Marktüberwachungsverordnung und nationaler Vorschriften. Hierdurch wird die Tätigkeit der Marktüberwachungsbehörden der neuen Rechtslage angepasst.

Az.: 20.3.9-002/001 gr

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