Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 671/2000 vom 20.11.2000

Managementsystem für kommunale Abwasserbetriebe

Die Geschäftsstelle hatte in den Mitteilungen des NWStGB vom 05. März 2000 Nr. 144, S. 71, darüber berichtet, daß am 26.01.2000 die Städte Lünen (ca. 92.000 Einwohner) und Bergisch Gladbach (ca. 106.000 Einwohner) ihre Zertifikate für die Einführung eines Qualitäts- und Umweltmanagementsystems in ihren kommunalen Abwasserbetrieben erhalten haben. Auch die Städte Schwerte (ca. 52.000 Einwohner), Salzkotten (ca. 23.000 Einwohner) und Köln (ca. 963.000 Einwohner) haben entsprechende Zertifikate.

Die Akzeptanz des integrierten Qualitäts- und Umweltmanagementsystems für kommunale Abwasserbetriebe ist im Jahr 2000 erheblich angestiegen. So haben mittlerweile die Städte Castrop-Rauxel (ca. 79.000 Einwohner), Coesfeld (ca. 36.000 Einwohner), Erkelenz (43.000 Einwohner), Münster (ca. 265.000 Einwohner), Paderborn (ca. 137.000 Einwohner), Hiddenhausen (ca. 21.000 Einwohner) und Velen (ca. 12.000 Einwohner) damit begonnen, ein Qualitäts- und Umweltmanagementsystem in ihren kommunalen Abwasserbetrieben einzuführen. Die Stadt Münster wird voraussichtlich Endes des Jahres 2000 ihr Zertfikat erhalten.

Weiterhin planen auch die Städte Erkrath (ca. 49.000 Einwohner), Brilon (ca. 28.000 Einwohner), Arnsberg (ca. 79.000 Einwohner), Windeck (ca. 20.000 Einwohner), Waldbröl (ca. 19.000 Einwohner) , Siegburg (ca. 37.000 Einwohner), Radevormwald (ca. 25.000 Einwohner), Wegberg(ca. 28.000 Einwohner), Warendorf (ca. 38.000 Einwohner), Bonn (ca. 305.000 Einwohner), Unna (ca. 69.000 Einwohner), Porta Westfalica (ca. 36.000 Einwohner), Soest (ca. 49.000 Einwohner), Eschweiler (ca. 56.000 Einwohner) und Mönchengladbach (ca. 265.000 Einwohner) ein Qualitäts- und Umweltmanagementprojekt in Angriff zu nehmen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß folgende Vorteile für die Städte und Gemeinden durch die Einführung eines Qualitäts- und Umweltmanagementssystems erreichbar sind:

- Leistungs- und umweltorientierte Betriebsführung

- Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Kostendurchschaubarkeit

- Vermeidung von Organisationsverschulden durchschaubare Organisationsabläufe

- Effizienter Personaleinsatz

- Erschließung von Kosteneinsparpotentialen

- Einhaltung von Gesetzen und Auflagen

- Umsetzung von Umweltanforderungen und Sicherung einer gleichbleibenden Leistung in der Abwasserbeseitigung.

Interessierte Städte und Gemeinden können sich bei der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes oder bei der Abwasserberatung NRW e.V. (Tel. 0211/430 770; Fax: 0211/430 7722) melden.

Az.: II/2 24-30

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