Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 309/2000 vom 05.06.2000

Mai-Steuerschätzung 2000

Vom 16. bis 18. Mai 2000 fand die 114. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für den mittelfristigen Zeitraum 2000 bis 2004. Die Schätzung ging vom derzeit geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber den vorangegangenen Schätzungen vom November 1999 bzw. Mai 1999 waren für die Jahre 2000 bis 2003 erstmals die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung, des Steuerbereinigungsgesetzes 1999, des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform, des Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze, des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Tabaksteuergesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes zu berücksichtigen. Auswirkungen aus der bevorstehenden Versteigerung vom Mobilfunk-Lizenzen sind in der Schätzung nicht enthalten.

Für die Zunahme des nominalen Bruttoinlandsprodukts wurden + 3,5 % im Jahr 2000 und + 4 % in den Jahren 2001 bis 2004 zugrundegelegt. Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 1999 sieht die aktuelle Steuerschätzung für den Bund in den Jahren 2001 bis 2003 nicht unerhebliche Steuermehreinnahmen vor. Diese werden zum einen auf die genannten Steuerrechtsänderungen, zum anderen auf die Änderung der Abführung an den EU-Haushalt zurückgeführt. Für die Länder und Gemeinden ergäben sich keine signifikanten Schätzabweichungen. Die negativen Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen und die positiven Auswirkungen der modifizierten Wachstumsprognose heben sich im wesentlichen auf.

Das bundesweite kommunale Steueraufkommen wird demnach für das Jahr 2001 auf 114,8 Mrd DM (bisherige Prognose: 114,9 Mrd DM), für das Jahr 2002 auf 119,5 Mrd DM (bisherige Prognose: 119,4 Mrd DM) und für das Jahr 2003 auf 125,2 Mrd DM (bisherige Prognose 124,9 Mrd DM) prognostiziert.

Abzuwarten bleibt, ob die Regionalisierung der Ergebnisse der Steuerschätzung auf das Land Nordrhein-Westfalen hiervon abweichende Ergebnisse bringt. Sobald die Regionalisierung vorliegt, werden wir hierüber ergänzend berichten.

Az.: IV/1-900-02

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