Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 353/1999 vom 05.06.1999

Mai-Steuerschätzung 1999

Vom 10. bis 12. Mai 1999 fand auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen in Dresden die 112. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für den mittelfristigen Zeitraum 1999 bis 2003.

Die Schätzung ging vom derzeit geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom November 1998 waren für 1999 erstmals die finanziellen Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 1998, des Steuerentlastungsgesetzes 1999, des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform und des Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zu berücksichtigen. Darüber hinaus waren für die Jahre ab 2000 erstmals die finanziellen Auswirkungen des Dritten Vermögensbeteiligungsgesetzes, des Seeschiffahrtsanpassungsgesetzes sowie der Gesetze zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes, des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und von Verbrauchssteuergesetzen zu berücksichtigen.

Die Steuerschätzung erbrachte folgendes Ergebnis:

 

Ist-Ergebnis

   

Schätzung

   
 

1998

1999

2000

2001

2002

2003

             

Bund

341,5 (+3,2%)

372,5 (+9,1%)

384,1 (+3,1%)

397,3 (+3,4%)

404,3 (+1,7%)

421,0 (+4,1%)

Länder

344,1 (+4,9%)

355,9 (+3,4%)

364,4 (+2,4%)

378,0 (+3,7%)

385,7 (+2,0%)

402,8 (+4,4%)

Gemeinden

105,1 (+9,0%)

107,4 (+2,2%)

111,6 (+3,9%)

114,9 (+3,0%)

119,4 (+3,9%)

124,9 (+4,6%)

EU

42,3 (+1,3%)

41,0
(-3,0%)

44,3 (+8,0%)

45,9 (+3,6%)

47,0 (+2,4%)

48,6 (+3,4%)

Summe

833,0 (+4,5%)

876,8 (+5,3%)

904,4 (+3,1%)

936,1 (+3,5%)

956,4 (+2,2%)

997,3 (+4,3%)

Für die Jahre 1999 und 2000 weichen die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 1999 von den Ergebnissen der November-Steuerschätzung 1998 bzw. der Mai-Steuerschätzung 1998 nur vergleichsweise geringfügig ab. So beträgt die Schätzabweichung für 1999 insgesamt – 3,4 Mrd DM, wobei für die Gemeinden die bisherigen Einnahmeerwartungen überhaupt nicht korrigiert werden mußten. Für das Jahr 2000 wird für die Gemeinden eine positive Schätzabweichung von 0,4 Mrd DM veranschlagt, das Wachstum der Steuereinnahmen insgesamt wird für das Jahr 2000 im Vergleich zu den bisherigen Annahmen um – 4,7 Mrd DM geringer veranschlagt. Für die Jahre 2001 und 2002 werden die Steuereinnahmeerwartungen insgesamt im Vergleich zu den bisherigen Schätzungen um
– 15,0 bzw. – 15,7 Mrd DM reduziert. Bei den Gemeinden wurden die bisherigen Einnahmeprognosen um – 1,3 Mrd für 2001 und – 0,9 Mrd für 2002 veranschlagt.

Über die Regionalisierung der Steuerschätzung, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen, werden wir ergänzend berichten.

Az.: IV/1-900-02

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