Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 89/2007 vom 10.01.2007

LWL-Haushaltsplanentwurf 2007

Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat uns mitgeteilt, dass der Landschaftsausschuss im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2007 beschlossen hat, der Landschaftsversammlung zu empfehlen, den Hebesatz zur Landschaftsumlage um 0,9 Prozentpunkte auf 15,6 % zu senken. Gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplanentwurf 2007 der Verwaltung, der bereits eine Hebesatzsenkung von 0,3 Prozentpunkten vorgesehen hatte, soll der Hebesatz damit, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2007 durch die Landschaftsversammlung am 22.02.2007, um weitere 0,6 Prozentpunkte gesenkt werden.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte in einem Schreiben von Anfang Dezember 2006 den Landschaftsverband Westfalen-Lippe aufgefordert, im Interesse der äußerst angespannten Finanzsituation der kreisangehörigen Städte- und Gemeinden eine größtmögliche Senkung des Umlagesatzes vorzunehmen und die Mehreinnahmen aufgrund der Umlagebemessungsgrundlagenverbesserung nicht wie ursprünglich geplant zur Schuldentilgung einzusetzen. Mit den jetzt vorliegenden Beschlüssen kommt der Landschaftsverband dieser Aufforderung nach. Die durch die GFG-Ergänzungsvorlage über höhere Schlüsselzuweisungen erzielten Haushaltsverbesserungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln werden vom LWL somit in voller Höhe durch eine Hebesatzsenkung um 0,3 Prozentpunkte an die Mitgliedskörperschaften weitergegeben. Darüber hinaus soll der Hebesatz um weitere 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden, u. a. durch den Verzicht auf die geplante außerordentliche Schuldentilgung.

Az.: IV/1 904-17

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