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StGB NRW-Mitteilung 87/2005 vom 18.01.2005

Lokalfunk in NRW

Die CDU-Fraktion im Landtag hatte Mitte letzten Jahres eine Große Anfrage zum Lokalfunk in NRW an die Landesregierung gerichtet (Drs. 13/5623). Diese Anfrage enthält zahlreiche Fragen zur Ausgangslage, zur Frequenzversorgung und -technik, zum Programm und zur Redaktion sowie zu den Zukunftsaussichten des Lokalfunks in NRW.

Die Landesregierung hat in einer 52 Seiten umfassenden Antwort (Drs. 13/6388) auf diese Anfrage geantwortet. In der Antwort ist umfangreiches Datenmaterial enthalten. So sind im Einzelnen die Reichweiten der Lokalfunkstationen und die Eigentümerstrukturen der einzelnen Betriebsgesellschaften dargestellt. Ausführungen enthält die Antwort der Landesregierung auch zu Problemen bei der Zusammenarbeit zwischen Lokalredaktion und Mantelprogramm. Zudem wird über die Höhe der Werbeeinnahmen informiert. Schließlich ist in der Antwort auch eine Übersicht über die Programmstunden der einzelnen Lokalsender enthalten.

Die Landtagsdrucksache kann im Internet unter www.landtag.nrw.de unter Dokumente und Dokumentenarchiv unter Angabe der Dokumentennummer (13/6388) abgerufen werden.

Az.: IV/2-310-10

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