Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 705/2003 vom 15.09.2003

Lohnsteuerverfahren und Fördervereins-Spenden

Das Bundeskabinett hat das Steueränderungsgesetz 2003 beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren hierzu eingeleitet. An finanziellen Auswirkungen der steuerlichen Änderungen des Gesetzentwurfs sieht das Finanztableau für die Gemeinden Mehreinnahmen vor, die sich von 89 Mio. € in 2003 auf 142 Mio. € in 2004 steigern (+143, +133, +120 Mio. € in den Jahren 2005 bis 2007). Außerdem werden letztlich nicht bezifferte Entlastungen durch Verfahrensvereinfachungen angenommen. Über den Steuerverbund sind die Gemeinden aber negativ von den verminderten Ländereinnahmen betroffen, die der Entwurf mit 556 Mio. € in 2003 und 248 Mio. € in 2004 beziffert (-34, +50, +116 Mio. € in den Jahren 2005 bis 2007)

Der 108-seitige Entwurf, der vorübergehend unter www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Pressemitteilungen-.395.20074/Pressemitteilung/Weniger-Buerokratie-durch-Steu...htm im Internet zum Download zur Verfügung steht.
 
Der Gesetzentwurf dient dem Ziel, die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für ein grundlegend modernisiertes Lohnsteuer- und Einkommensteuerverfahren zu schaffen. In der Endstufe sollen die heute gängigen papiergebundenen Verfahren durch elektronische Verfahren ersetzt werden. Die Lohnsteuer-Anmeldungen sind schon heute vollelektronisch möglich. Insgesamt sollen durch folgende Maßnahmen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Finanzämter sowie Gemeinden entlastet, Bürokratie abgebaut und Kosten gesenkt werden:

- Modernisierung des Lohn- und Einkommensteuerverfahrens durch elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung, in einfachen Fällen Steuererklärung für Arbeitnehmer auf Basis der Lohnsteuerbescheinigung.

- Praxisgerechte Abwicklung der wegen des Familienleistungsausgleichs anhängigen „Masseneinsprüche“ und „Massenanträge“ für Altfälle durch gesetzliche Fiktion.

- Gesetzliche Verankerung der bisherigen Verwaltungsregelung des R 157 Abs. 4 der Einkommensteuerrichtlinien zum sog. „anschaffungsnahen Aufwand“ in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.

- Erleichterung der Steuererklärung von Kapitalanlegern durch jährliche Ausstellung einer zusammenfassenden Bescheinigung der inländischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute für Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften.

- Temporäre Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen im Zusammenhang mit bestimmten Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden bzw. die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden.

Wie wir bereits in verschiedenen Mitteilungsnotizen berichteten, haben wir uns in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf nicht nur für die Modernisierung des Lohn- und Einkommensteuerverfahrens durch elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung eingesetzt. Zusätzlich haben wir die Aufhebung der durch das Investitionszulagengesetz 1999 eingeführten Vorschrift gefordert, wonach die Abzugsfähigkeit von Fördervereinsspenden gegenüber öffentlichen Einrichtungen von einer Gemeinnützigkeitssatzung des geförderten Betriebs abhängig gemacht wird. Dieses Anliegen ist auf einer Anhörung auch mündlich noch einmal vorgetragen worden und fand jedoch in der Kabinettsfassung keine Berücksichtigung. Ein Bundesratsentwurf mit der gleichen Zielsetzung befindet sich noch in der Abstimmung zwischen den Bundesratsausschüssen. Wir werden uns über den DStGB weiterhin für Vereinfachungen im Bereich der Fördervereinsspenden einsetzen.

Az.: IV/1 921-20

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