Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 63/1996 vom 05.02.1996

Lohnsteuerstatistik 1995: Sicherung des Rückflusses der Lohnsteuerkarten

Für das Kalenderjahr 1995 wird aufgrund des Gesetzes über die Steuerstatistiken vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250, 1409) anhand der Lohnsteuerbelege eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt. Diese Statistik umfaßt auch die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer und die Berechnung der den Wohnsitzländern zustehenden Zerlegungsanteile an der Lohnsteuer. Für diese Arbeiten ist es notwendig, daß alle Lohnsteuerkarten dem Finanzamt zurückgegeben werden und somit in diese Berechnungen einbezogen werden können.

Die Geschäftsstelle bittet deshalb die Mitgliedsstädte und -gemeinden, die Sicherung bzw. Verbesserung des Rückflusses der Lohnsteuerbelege an die Finanzämter durch einen entsprechenden Hinweis in den Veröffentlichungsorganen im Sinne der nachfolgenden Ausführungen zu unterstützen:

"Rückgabe der Lohnsteuerkarten 1995 an das Finanzamt

Alle für das Kalenderjahr 1995 ausgestellten Lohnsteuerkarten, sind nach § 41 b Abs. 1 EStG und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahre 1995 dem Finanzamt zu übergeben: dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten,

die nicht für eine Veranlagung benötigt werden,

die 1995 keine Eintragungen enthalten und

in die bei geringem Arbeitslohn kein Lohnsteuerbetrag eingetragen ist.

Die Lohnsteuerkarten/-belege 1995 sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil der Einwohner aus.

Darüber hinaus dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte 1995 auch der Ermittlung der den Wohnsitzländern zustehenden Zerlegungsanteile an der Lohnsteuer. Auch hierbei gilt, daß jede nicht zurückgegebene Lohnsteuerkarte die Steuereinnahmen des Wohnsitzlandes mindert.

Außerdem wird anhand der zurückgegebenen Lohnsteuerkarten/-belege erneut eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt, deren Daten von besonderer finanz- und wirtschaftspolitischer Bedeutung sind: Sie geben Aufschluß über die Einkommensverteilung und Steuerbelastung und liefern somit wichtige Hinweise für steuerpolitische Überlegungen und Entscheidungen."

Az.: V/1-921-21

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