Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 315/2003 vom 05.03.2003

Lkw-Mauthöhe-Verordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat die Lkw-Mauthöhe-Verordnung im Kabinett beschlossen. Die vom Kabinett beschlossene Verordnung enthält nicht mehr den Hinweis auf eine globale Mautermäßigung um 300 Mio. € für das Güterkraftverkehrsgewerbe. Diese Absicht führte zu Bedenken der Europäischen Kommission über die Zulässigkeit der Mauthöhe-Verordnung.

Die Lkw-Maut soll dazu beitragen, dass die von schweren Lastkraftwagen verursachten Wegekosten von den Benutzern (Speditionen) teilweise selbst getragen werden. In der weiteren Folge soll die Maut dazu beitragen, dass mehr Güter mit der Eisenbahn bzw. dem Binnenschiff transportiert werden. Hintergrund dieser Zielsetzung ist die Güterverkehrsprognose der Bundesregierung, die von einem Anstieg des Güterverkehrs auf der Straße um 64 % bis zum Jahr 2015 ausgeht. Die Straße, so die Auffassung, sei nicht in der Lage, einen derartigen Anstieg des Güterverkehrs zu bewältigen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisiert an der Lkw-Maut, dass sie allein auf Bundesautobahnen und in Ausnahmefällen auch auf bestimmten Abschnitten von Bundesstraßen erhoben werden soll. Wegekosten, die auf Straßen der gemeindlichen Baulastträger anfallen, werden dabei nicht berücksichtigt. Auch die Einnahmeverwendung der Lkw-Maut wird kritisiert, da allein die Verkehrswege des Bundes mit den Mauteinnahmen saniert bzw. ausgebaut werden sollen. Die Kritik lautet daher, dass der Bund weder für eine Kostenentlastung im kommunalen Straßennetz, noch für eine Einnahmeerhöhung zur Sanierung des kommunalen Straßennetzes beiträgt. Damit lässt der Bund unberücksichtigt, dass die Nutzung des Autobahnnetzes in Deutschland für die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern zwingend auf die Benutzung der Straßen der untergeordneten Baulastträger angewiesen ist.

Die Mauthöhe-Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Az.: III 642 - 10

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