Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 458/2003 vom 13.05.2003

Lizenzweitergabe bei Microsoft Produkten

Die Computerzeitschrift c't weist in ihrer Ausgabe 9/2003 darauf hin, dass bei Abonnements von Microsoft-Produkten eine Besonderheit bei deren (Weiter-) Verkauf zu beachten ist. Gemäß den Lizenzbedingungen der Amerikaner (Modell 6.0 inkl. Software Assurance) ist bei einem Weiterverkauf der Lizenzen an Dritte, etwa beim Wechsel des Betriebssystems oder von Office-Programmen, eine Genehmigung von Microsoft erforderlich. Und diese wird regelmäßig erst dann erteilt, wenn die gesamten Abonnement-Raten bezahlt wurden. Diese Regelung würde ab 10% der zu verkaufenden Lizenzen gelten.

Az.: G/3 840-00

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