Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 739/2003 vom 10.09.2003

Linksparken

Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf der linken Straßenseite bis auf wenige Ausnahmen verboten. Ziel eines Forschungsvorhabens der BAST war es festzustellen, mit welchen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf bei einer Lockerung dieses Verbots zu rechnen wäre. Die Ergebnisse wurden in der Reihe "Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen" veröffentlicht.

Befragungen zeigen, daß Linksparken derzeit beim Unfallgeschehen keine wesentlich Rolle spielt. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile einer Zulassung des Linksparkens in Tempo 30-Zonen ist festzustellen, daß
 (bezüglich der Verkehrssicherheit) Parkvorgänge an sich kein nennenswertes Verkehrssicherheitsproblem darstellen und daß offen bleibt, inwiefern ein legalisiertes Linksparken für die Verkehrssicherheit gleichermaßen unbedeutend bliebe, wie das Rechtsparken und das illegale Linksparken heute.
 (bezüglich des Verkehrsablaufes) durch Linksparken etwas weniger Wartezeiten bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht werden und der Parksuchverkehr geringfügig reduziert werden kann, aber daß
 (bezüglich der Rechtssystematik) mit einer Lockerung des Rechtsparkgebotes die Bemühungen um eine Harmonisierung der Gesetzgebungen in der europäischen Union konterkariert würden und daß evtl. aufgrund der zusätzlichen Beschilderung mit einer unverhältnismäßig finanziellen Zusatzbelastung der Kommunen zu rechnen wäre.

Damit sprechen die Aspekte der Rechtssystematik deutlich gegen eine Legalisierung des Linksparkens. Dem stehen nur geringfügige Vorteile bezüglich des Verkehrsablaufes gegenüber.

Die Studie ist zum Preis von 13,50 Euro zu bestellen unter folgender Adresse: Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Tel.: 0471/94544-0, Fax: 0471/94544-88.

Az.: III/1 640 - 21

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