Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 339/2001 vom 05.06.2001

Liberalisierung der Wasserversorgung

In unseren Mitteilungen vom 05.04.2001, lfd. Nr. 207, hatten wir darauf hingewiesen, daß das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das Thesenpapier der Gutachter zur Frage der Liberalisierung der Wasserversorgung in Deutschland vorgelegt hat.

Nunmehr hat die Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder im Rahmen ihrer 167. Sitzung am 10.05.2001 in Schierke/Harz den nachfolgenden kommunalfreundlichen Beschluß zur Liberalisierung der kommunalen Trinkwasserversorgung gefaßt:

1. Die Innenministerkonferenz spricht sich unter Bezug auf ihren Beschluß vom 5.5.2000 nachdrücklich für den Fortbestand der kommunalen Verantwortung für die Trinkwasserversorgung im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts aus.

2. Die Zuordnung der Trinkwasserversorgung zu den kommunalen Aufgaben,die allgemeine Regelung des Anschluß- und Benutzungszwangs und Regelungen, die die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der kommunalen Aufgabenerfüllung betreffen, sind ausschließlich Angelegenheit der Länder. Ein im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstelltes vorläufiges Thesenpapier vom 21.02.2001 stellt Überlegungen an, in diese Bereiche einzudringen. Die Innenministerkonferenz wendet sich gegen derartige Überlegungen.

3. Wasserversorgungsunternehmen der Gemeinden und Zweckverbände erreichen eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch interne Maßnahmen und die Bündelung ihrer Kräfte. Möglichkeiten dazu, die bereits das geltende Recht eröffnet, sind vor allem Kooperationen und Zusammenschlüsse. Auch eine Privatisierung im Sinne einer Zusammenarbeit mit der privaten Wirtschaft auf freiwilliger Grundlage ist jetzt schon möglich, findet auch schon statt. Die Innenministerkonferenz ist jedoch der Auffassung, daß es der Gemeinde überlassen bleiben muß, ob und inwieweit sie von diesen Privatisierungsmöglichkeiten Gebraucht macht. Sie lehnt daher die von dem Thesenpapier geforderte Liberalisierung im Sinne einer Marktöffnung, die den Gemeinden aufgezwungen werden soll, ab.

Az.: G/3 815-00

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